Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. 11 S. 218) hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

- 40.575.120,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen 40.530.820,00 EUR

mit einem Saldo von

-44.300,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,00 EUR

mit einem Saldo von 300,00 EUR

mit einem Fehlbetrag von -44.000,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 954.580,00 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 900.530,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.657.400,00 EUR mit einem Saldo

- 1.756.870,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.484.450,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.484.450,00 EUR

mit einem Saldo 0,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 802.290,00 EUR festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.484.450,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.360.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer B auf 540 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

3. Zweitwohnsitzsteuer 10 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016 beschlossene Stellenplan.

§ 7

1. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des § 4 GemHVO Budgets.

2. Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.)

Königstein im Taunus, 15. Juli 2016 Bürgermeister, Leonhard Helm

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach der HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit genehmige ich unter dem Vorbehalt, dass mir vom Magistrat der Stadt Königstein die Aufstellung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 bis zum 31.12.2017 im Sinne von Ziffer 5 des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Einhaltung fristgerechter Jahresabschlüsse vom 28.01.2015 verbindlich zugesichert wird.

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Königstein für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.484.450,00 EUR (in Worten: Eine Millionen Vierhundertvierundachtzigtausendvierhundertfünfzig Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf,

2. den in § 3 der vorgenannten Satzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.360.000,00 EUR (in Worten: Eine Million Dreihundertsechzigtausend Euro)

Gemäß § 102 Abs. 4 HGO unter dem Vorbehalt, die Verpflichtungsermächtigungen erst nach meiner Genehmigung in Anspruch zu nehmen,

3. den in § 4 der vorgenannten Satzung für die Aufnahme von Kassenkrediten festgesetzten Höchstbetrag von 15.000.000,00 EUR (in Worten: Fünfzehn Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Bad Homburg v. d. Höhe, den 11. November 2016

Der Landrat des Hochtaunuskreises

Ulrich Krebs, Landrat

3. Öffentliche Auslegung

Gem. der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 27.05.2013 (GVBl. 11 S. 218), wird der Haushaltsplan 2017 der Stadt Königstein im Taunus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Haushalt 2017 nebst Anlagen liegt von Montag , 12.12.2016, bis einschließlich Freitag, 23.12.2016, im Rathaus Königstein, Finanzverwaltung, Burgweg 5, Zimmer 104, während der Dienstzeiten: montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Königstein im Taunus, den 29.11.2016 Der Magistrat

Leonhard Helm, Bürgermeister



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