Kreishaushalt 2014 genehmigt: Angespannte Finanzsituation bleibt

Hochtaunus (kw) – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Haushalt des Hochtaunuskreises für das Jahr 2014 genehmigt. „Mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung haben wir jetzt die Freigabe erhalten, die geplanten Investitionsprojekte des Schulbauprogramms umzusetzen“, kommentiert Landrat Ulrich Krebs die Genehmigung. „Wir sind uns sehr wohl der angespannten Haushaltslage bewusst. Dennoch wollen wir weiterhin im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten in die wichtige Ressource Bildung investieren. Unsere bisherigen Anstrengungen und strikten Einsparmaßnahmen werden von der Kommunalaufsicht unterstützt. Erste Erfolge der Haushaltskonsolidierung sind bereits erkennbar. Sie müssen aber selbstverständlich konsequent fortgesetzt werden“, so der Landrat weiter.

Da das RP die Genehmigung des Haushaltes des Hochtaunuskreises erneut mit Auflagen versehen hat, hat der Kreisausschuss infolge dessen beschlossen, dass vor einer Wiederbesetzung von Stellen eine zwölfmonatige Sperrfrist eingehalten werden soll. Ebenso hat der Kreisausschuss eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 25 Prozent auf alle Aufwendungen im Ergebnishaushalt festgelegt, die keine Pflichtleistungen im engeren Sinne sind. Zudem müssen alle freiwilligen Leistungen und die jeweiligen Standards kritisch überprüft sowie Beiträge und Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kontinuierlich angepasst werden.

„Wir unternehmen große Kraftanstrengungen, um trotz schwieriger Finanzlage unsere gesteckten Ziele zu verwirklichen und handlungsfähig zu bleiben“, erklärt Krebs. „Wenn wir mittelfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen möchten, müssen alle Reserven und Einsparpotentiale ausgeschöpft werden. Bei allen Wünschen und Forderungen, die an den Kreis herangetragen werden, egal ob aus Politik oder von Bürgerinnen und Bürgern, sollte sich jeder bewusst sein, vor welchem finanziellen Hintergrund er diese geltend macht“, betont der Landrat.

Zudem verweist Krebs darauf, dass der Hochtaunuskreis bei seinen Beteiligungen wie den Hochtaunus-Kliniken und dem Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat, die sich ebenfalls im Haushalt niederschlagen. So kommen im Haushalt 2014 beim Verlustausgleich für die Hochtaunus-Kliniken erstmals die gesamten Kosten aus dem PPP-Projekt (Investition und Betrieb) von rund 11 Mio. Euro zum Tragen, damit verbleibt ein erwarteter Verlust aus dem operativen Geschäft von rund 6 Mio. Euro übrig. Diesen gelte es in den kommenden Jahren konsequent zurückzuführen.

Des Weiteren benennt der Landrat den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis als finanziell fordernd. So steht der Umlage ein prognostizierter zusätzlicher Verlustausgleich durch den Kreis von rund 2,6 Mio. Euro gegenüber. Mit Blick auf die 2017 anstehende Neuausschreibung der Busverkehre sowie die steigenden Personal- und Energiekosten kündigt Krebs eine konsequente Analyse des Leistungsangebots an. „Ziel muss es sein, den zusätzlichen Verlustausgleich auf dem jetzigen Stand einzufrieren und mittel- bis langfristig abzubauen“, verdeutlicht Landrat Krebs. Der Haushalt 2014 sieht Erträge von rund 312,3 Millionen Euro vor, denen Gesamtaufwendungen von etwa 334,7 Millionen Euro gegenüberstehen. Es verbleibt ein Jahresfehlbedarf von rund 22,4 Millionen Euro. In seiner Haushaltsgenehmigung fordert das RP den Hochtaunuskreis auf, das geplante Defizit um sechs Millionen Euro auf 16,4 Millionen Euro zu reduzieren.



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