Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Am Hardtberg

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes K 69 „Am Hardtberg“ gemäß § 2 Abs. 1 beschlossen, die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 10.04.2008.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans K 69 „Am Hardtberg“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich angrenzend an das Siedlungsgebiet der Kernstadt Königstein im Taunus östlich der Sodener Straße (B 8) und umfasst die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 7, Flurstücke: 103/7, 103/8, 103/12, 103/14, 103/28, 103/30, 105/1, 106/3, 108/5, 108/6, 106/6, 106/14, 108/13, 108/14,113/1, 114/1, 115/1, 116/1, 116/2, 117/5 und Gemarkung Königstein Flur 8, Flurstücke: 31/4, 31/5, 31/6, 31/7, 31/8, 31/9, 31/10,39/1, 40/6, 40/11, 44/12, 44/14, 44/19, 44/21, 44/22, 44/23, 44/24, 44/25, 44/26, 44/27, 46/1, 60/1, 64/1, 70/1, 70/2, 84/1, 84/2, 87/1, 111/1, 113/1, 156/85, 289/38,

Abgrenzung des Plangebietes:

Es handelt sich hierbei um den westlichen Hangbereich des Hardtbergs.

Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Bebauungsplangebietes.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Ordnung des Gebietes und eine Erweiterung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Stadtgebiet. Zudem sollen wertvolle Grünbestände in diesem Bereich durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden. Die zu entwickelnden Baugebiete sollen durchgrünt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 15.12.2014 bis einschließlich 31.01.2015 im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt während der Dienststunden montags, von 8.30 bis 12.00 Uhr, von 13 bis 18 Uhr; dienstags, mittwochs, donnerstags, von 8.30 bis 12 Uhr, von 13 bis 16 Uhr,

freitags, von 8.30 bis 12 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt.

Während dieser Auslegungszeit können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen und Bedenken zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich beim Magistrat der Stadt Königstein, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus oder mündlich zur Niederschrift im Stadtplanungsamt, im Rathaus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Der Magistrat



X