Sportlerehrung 2015

Die Sportlerehrung 2015 findet im Rahmen des diesjährigen Volksfestes am Sonntag, 21. Juni, auf dem Kapuzinerplatz in der Stadtmitte statt. Meldungen über sportliche Leistungen von Januar 2013 bis Dezember 2014 können bis zum 15. April 2015 eingereicht werden. Grundlage für die Sportlerehrung bilden die „Richtlinien für die Auszeichnung sportlicher Leistungen“. Danach erhalten Königsteiner Vereine, die Wettkämpfe und Turniere in Königstein veranstalten, auf Antrag einen Pokal.

Erringt ein Verein eine Meisterschaft, wird die Mannschaftsleistung durch eine städtische Zuwendung anerkannt. Der Höchstbetrag für eine solche Leistung wird auf 125 Euro festgesetzt. Als Anerkennungszuwendung für sportliche Einzelleistungen erhalten erfolgreiche Sportler eine Zuwendung in Höhe von 50 Euro.

Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt

a) an Einwohner der Stadt Königstein und

b) an auswärtige Sportler, die in einem Verein der Stadt Königstein Sport treiben und als Mitglied des Vereines eine zu würdigende Leistung erbringen.

Zuwendungen für Meisterschaften und Einzelleistungen sollen im Allgemeinen nur dann gewährt werden, wenn sie zur Würdigung von Leistungen bestimmt sind, die im Rahmen von Meisterschaften im Sinne des Deutschen Sportbundes oder gleichgestellter Organisationen anzusehen sind. Bei Erringung mehrerer Meisterschaften wird eine Auszeichnung jeweils nur für die höchste Meisterschaft verliehen.

Die Entscheidung, ob eine Zuwendung erfolgt, ist dem Magistrat vorbehalten. Zuständig für die Durchführung dieser Richtlinien ist der Fachdienst Kinderbetreuung, Jugend und Vereine der Stadt Königstein im Taunus.

Nähere Auskünfte erteilt Stefanie Schwaner während der Sprechzeiten und auch telefonisch unter 06174/202233.



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