Die Stadtverordnetenversammlung informiert über ihre Sitzung vom 14. Juli 2016

Königstein (red) – Die Tagesordnung der 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Kenntnisnahme von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet „Im Helbighain“, Gemarkung Königstein, Flur 6, Flurstücke 3/4 und 2/6

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Kenntnisnahmen von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Wiesbadener Straße 189, Gemarkung Schneidhain, Flur 4, Flurstücke 102/9 und 184/87

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Bebauungsplan K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“

1. Beschluss über die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

2. Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes K 73 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

1. Über die vorgebrachten Planänderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Änderungswünsche aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß der Anlage A zu dieser Vorlage beschlossen.

2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes offengelegt.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“ für das Gebiet zwischen Hainerbergweg und Schwarzer Weg, Gemarkung Königstein, Flur 9; hier: Beschluss über die 2. Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre vom 10. September 2013

Der der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf einer Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“ wird als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre betrifft folgende Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 9,

Flurstücke: 23/2, 23/4, 23/6, 23/8, 23/9, 23/10, 23/11, 23/12, 23/13, 23/15, 23/16, 23/17, 23/18, 23/19, 23/20, 23/21, 23/22, 23/23, 23/24, 23/25, 23/26, 23/27, 23/28,23/29, 23/30, 23/31, 23/32, 23/33, 23/34, 23/35, 23/36, 23/37, 23/38, 23/39, 23/40, 23/41, 23/42, 23/43, 23/44, 23/45, 23/46, 23/47, 23/48, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 28/1, 29/1,29/2, 29/3, 29/4,29/5, 29/6, 29/7, 29/8, 31/1, 32/1, 32/2, 32/3, 32/4, 32/5, 32/6, 32/9, 32/10, 75/13, 76/3.

Bestandteil der Veränderungssperre ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der FDP-Fraktion: Änderung Vorfahrtsregelungen Adelheidstraße zwischen Hauptstraße und Le-Cannet-Rocheville-Straße.

Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann wies darauf hin, dass der Antrag der FDP-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2016 auf Antrag der ALK-Fraktion abgeändert wurde. Somit wurde über den geänderten Antragstext in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses abgestimmt:

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die derzeitige Schleichwegnutzung der Königsteiner Innenstadt für den Durchgangsverkehr zu verringern ist. Dies gilt insbesondere für den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße/Adelheidstraße, aber auch für andere betroffene Verkehrswege.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der SPD-Fraktion: Erstellung von Bebauungsplänen.

Für die stadtbildprägenden Innenstadtbereiche bzw. Ortskerne in Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Schneidhain, Falkenstein und Mammolshain sollen jeweils neue Bebauungspläne für die „besonders gefährdeten Bauflächen“, die aktuell nach den Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bebaut werden könnten, erstellt werden. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Unterlagen dem Bau- und Umweltausschuss zur Verfügung zu stellen, um entsprechende Beratungen vorzunehmen, die am Ende zu einer Neufassung von Bebauungsplänen führen können.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen ALK, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD:

Sanierung der Toiletten im städtischen Kindergarten Königstein.

Die sechs Kindertoiletten sowie die dazugehörige Kabinentrennung im Waschraum des städtischen Kindergartens in der Eppsteiner Straße 9 werden abgebaut und erneuert.

Die Ausführung der Arbeiten wird noch in diesem Jahr in den Ferien oder an Wochenenden erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Deckungsvorschlag zu finden.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Haushaltsplan 2017;

1. Beratung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2017 sowie Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 1 zum Ergebnishaushalt einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 2 zum Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt (angenommene Anträge der Fraktionen)

2. Beschlussfassung Haushaltssicherungskonzept

3. Beschlussfassung Stellenplan 2017

4. Beschlussfassung Investitionsprogramm bis 2020

Beschluss: Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. 11 S. 218), beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -40.575.120,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.530.820,00 EUR

mit einem Saldo von -44.300,00 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,00 EUR

mit einem Saldo von 300,00 EUR

mit einem Überschuss von - 44.000,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 954.580,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 900.530,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.657.400,00 EUR

mit einem Saldo -1.756.870,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.484.450,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.484.450,00 EUR

mit einem Saldo 0,00 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -802.290,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.484.450,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.360.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer B auf 540 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

3. Zweitwohnsitzsteuer auf 10 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Stellenplan.

§ 7

1. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des § 4 GemHVO-Doppik Budgets.

2. Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.)

22 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung über das Haushaltssicherungskonzept 2017:

22 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung über den Stellenplan 2017:

31 Ja, 0 Nein, 3 Enthaltung(en)

Abstimmung über das Investitionsprogramm bis 2020:

22 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am 15. September 2016 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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