Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus informiert über ihre Sitzung vom 16. Oktober 2014

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bürgermeister Helm die Beschlussvorlage über den Bebauungsplan M 9 „Opel-Zoo“ zurück.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Königstein im Taunus“ zurückgestellt und zur Beratung an die Ortsbeiräte verwiesen.

Der Antrag der ALK-Fraktion, den Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“ zurückzustellen, bis eine Anliegerversammlung stattgefunden hat, wurde mit 12 Ja-Stimmen gegen 18 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Die Tagesordnung der 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Norbert Hees, Gerichtsstraße 12 a, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt).

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Unterkünfte Asylbewerber – Der Magistrat bezieht den privaten Wohnungsmarkt in die Suche nach geeigneten dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber ein, zum Beispiel durch Anzeigen oder das Internet.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 67 „Herrnwaldstraße/Fuchs- tanzstraße“, hier: 1. Aufstellungsbeschluss der ersten Änderung (K 67.1) gemäß § 2 (1) BauGB, 2. Vorentwurf K 67.1 „Herrnwaldstraße/Fuchstanzstraße“ – 1. Änderung, . Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB, 4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

1) Für den Bebauungsplan K 67 „Herrnwaldstraße/Fuchstanzstraße“ wird eine erste Änderung (K 67.1 „Herrnwaldstraße/Fuchs- tanzstraße“ – 1. Änderung) aufgestellt. Die Änderung umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 79/81, 46/2 und 79/206 mit einer Gesamtfläche von 3.422,0 m².

2) Dem Vorentwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans K 67.1 „Herrnwaldstraße/ Fuchstanzstraße“ – wird zugestimmt.

3) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist durchzuführen.

4) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB ist durchzuführen.

31 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Einbringung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2015: Bürgermeister Helm legte den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 vor. In seiner Haushaltsrede erläuterte er die wichtigsten Punkte. Herr Boller stellte den Antrag, den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 in die Ausschüsse und Ortsbeiräte zur Beratung zu verweisen.

33 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“

für den Bereich südwestlich Martin-Niemöller-Weg, Gemarkung Königstein, Flur 7 und 8, hier: 1. Vorentwurf für den Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“, 2. Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Antrag der ALK-Fraktion: Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt.

32 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Zwei von vier Baugrundstücken im südlichen Waldbereich werden gestrichen. Das Baufenster über fünf Grundstücke an der neuen Messervilla wird reduziert auf zwei.

14 Ja, 17 Nein, 2 Enthaltung(en)

Beschluss

1) Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“ wird zugestimmt.

2) Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3) Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 ist durchzuführen.

4) In Vorbereitung eines Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“ soll zeitnah ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor bzw. den Bauherren vereinbart werden, um die Kosten und Nutzung für die Stadt für die Fläche im Lageplan (Vorlage mit ca. 4.500,0 m²) transparent darzulegen. Der Investor schuldet dann die Erfüllung der städtebaulichen Vereinbarung vor Satzungsbeschluss zum oben genannten Bebauungsplan K 69.

5) Die Straßenverbindung zwischen der Straße „Am Roth“ und der Sodener Straße (B 8) ist zu schließen. Am Ende der Straße „Am Roth“ ist ein Wendehammer vorzusehen.

6) Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt.

19 Ja, 14 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Grundstücksgrößen Bebauungsplan S 12 „B 455/Wiesbadener Straße“ – Die Maßgabe der Stadt Königstein im Taunus, wonach die Mindestgröße der Baugrundstücke 300,0 m² nicht unterschreiten darf, ist bei Erteilung der Baugenehmigungen nach diesem Bebauungsplan einzuhalten.

14 Ja, 20 Nein, 0 Enthaltung(en)



X