Steuern werden fällig

Am 15.02.2016 werden folgende Steuern und Gebühren für das 1. Quartal 2016 fällig: Grundsteuer, Wassergeld, Kanalbenutzungsgebühren, Müllabfuhrgebühren, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

Sollten Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, sind wir nach § 240 der Abgabenordnung gehalten, entsprechende Zuschläge zu erheben. Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben ist mit einer kostenpflichtigen Einziehung der Rückstände zu rechnen.

Wir bitten deshalb – unter Angabe des Kassenzeichens – um termingerechte Zahlung. Konto der Stadtkasse Königstein im Taunus

Frankfurter Volksbank, BLZ: 501 900 00 # 301 213 751, BIC: FFVBDEFF, IBAN: DE32501900000301213751.

Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich dem für beide Teile vorteilhaften SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren anzuschließen. Nähere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder telefonisch unter der Rufnummer der Stadtkasse: 06173/703-1143, 1145, 1146

Gemeinschaftskasse-Taunus



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