Berechtigtenkreis für vergüngstigte Dauerparkgenehmigungen erweitert

Kronberg. – Die Stadt Kronberg teilt mit, dass auch Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit eröffnet wird, vergünstigte Dauerparkgenehmigungen zur Nutzung der beiden P&R-Plätze am Bahnhof Kronberg und Bahnhof Kronberg-Süd zu erwerben.

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Berufstätigen, die wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung aus Kostengründen keine RMV-Zeitkarte erwerben, hierdurch keine Benachteiligungen bei der Nutzung des ÖPNV bzw. der P&R-Plätze in Kronberg im Taunus entstehen. Interessierte erhalten unter Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises ihres Arbeitgebers und über die zeitlich befristete Beschäftigung unter Angabe des betreffenden Arbeitsjahres und der wöchentlichen Arbeitszeit die Dauerparkgenehmigungen zu den in der entsprechenden Satzung der Stadt Kronberg im Taunus festgelegten Gebühren.

Die Ausstellung dieser Parkgenehmigungen ist aus organisatorischen Gründen nur beim Bürgerbüro der Stadt Kronberg, Berliner Platz 3-5, zu den regulären Sprechzeiten möglich. (mw)



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