Erbauvertrag für TEVC in trockenen Tüchern

Kronberg (mw) – Einstimmig bei zwei Enthaltungen zugestimmt haben die Stadtverordneten über den Abschluss eines Erbbauvertrags mit dem TEVC Kronberg auf 60 Jahre. Der aktuelle Pachtvertrag läuft am 31. März 2018 aus. (wir berichteten). Die Grünen hatten eingefordert, dass der Tennis- und Eissportverein darauf verwiesen werden sollte, dem „Eissport“ in seinem Namen auch wieder gerecht zu werden. Deshalb freute Thorsten Keller von den Grünen, der Änderungsantrag, den die CDU eingebracht hatte. Dieser ergänzt den Pachtvertrag um folgenden Satz: „Es wird angeregt, dass bei der Neuerrichtung der drei Tennisplätze durch den TEVC die baulichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Eislaufbahn zu schaffen sind.“ Keller dazu: „Wir sagen ganz klar, hier geht es um alle Kronberger und Besucher Kronbergs.“ Andere Städte wie zum Beispiel Hofheim würden Eislauf im Rahmen des Städtemarketings schon länger anbieten.“ Keller bemerkte in diesem Zuge auch, dass sich „die Stadt, dass wir uns vor einer Kostenübernahme nicht drücken dürften, wenn es denn einen geeigneten Winter gibt“. Christoph König, der neben den Grünen auch noch einmal auf die weitere Ergänzung im Pachtvertrag, dass bei baulichen Veränderungen Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen, hinwies, wollte an eine Natureisbahn im Zuge der wenigen dauerhaften Minusgrade allerdings nicht mehr so recht glauben. „Wenn, dann wird es wohl eine Kunsteisbahn sein“, mutmaßte er. Und ob die nicht an anderer Stelle, wie beispielsweise auf dem Berliner Platz viel besser aufgehoben wäre“, wäre durchaus auch einmal eine Diskussion wert.

Möglichkeiten zur Aufstockung von Mehrfamilienhäusern werden geprüft

Auch der Antrag der KfB-Frakton auf Prüfung von Gebäuden zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Aufstockung fand nach kontroverser Diskussion in den Ausschüssen in der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments schließlich noch eine breite Mehrheit. Wohl nicht der ursprüngliche Antrag der KfB, aber der Änderungsantrag, den sie eingebracht hatten. Er sieht nun vor, der Magistrat möge prüfen, wo in Kronberg bezahlbarer Wohnraum durch „maßvolle Aufstockung, die den Charakter des betreffenden Wohngebietes berücksichtigt“, gewonnen werden könnte. Städtischerseits soll auch untersucht werden, wie viele neue Wohneinheiten grundstätzlich durch Aufstockung gewonnen werden könnten. Untersucht werden sollen Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten, die sich im Besitz der Stadt befinden oder in der Hand institutioneller Eigentümer wie Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften.

„Da gibt es doch überhaupt keine Diskussion.“ Alle Möglichkeiten, die bezahlbaren Wohnraum generieren könnten, seien auszuloten, befand der FDP-Stadtverordnete Dietrich Kube. Auch die CDU hält es für wichtig auch mal was anderes zu bauen außer Doppelhaushälften und Familienhäusern, wie der CDU-Stadtverordnete Stefan Möller bemerkte. Natürlich war es auch für die SPD keine Frage, den Änderungsantrag, der nach einigen Änderungen nun für die Stadtverordneten keine Ungereimtheiten mehr beinhaltete, zuzustimmen. Doch SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph König machte im gleichen Atemzug klar, dass mit diesem Antrag sicher nicht das Fehlen bezahlbaren Wohnraums allumfassend gelöst werden wird.

„Mit ein bisschen Aufstockung ist es nicht getan“, betont er. „Hier wird es um einen kleinen überschaubaren Ansatz von Gebäuden gehen.“ Und selbst bei denen sei klar, wenn sie sich nicht in der Hand der Stadt befinden, dass diese vom Eigentümer wohl kaum aufgestockt würden, „um eine soziale Wohltat zu vollbringen“. Um ausreichend bezahlbaren Wohnraum beispielsweise für Erzieher, Handwerker, städtische Mitarbeiter oder Altenpfleger zu schaffen, käme die Stadt nicht darum herum, auf eigener Fläche bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Da sei man ganz anderer Ansicht als die KfB, deren Mitstreiter sich bereits unverhohlen gegen sozialen Geschosswohnungsbau ausgesprochen hätten.



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