Falkensteiner Stock – Schilda lässt grüßen

Kronberg.– Die Lacher auf seiner Seite hatte der ehrenamtliche Rechtsdezernent der Stadt Kronberg, Dr. Bernhard von Braunschweig, als er über den neuesten Sachstand zum „Falkensteiner Stock berichtete. „Bekanntlich hat der Hochtaunuskreis bereits am 26. April 1989 verfügt, dass die auf dem Grundstück am Falkensteiner Stock befindlichen Bauten zu beseitigen sind“, informierte er die Stadtverordneten zunächst. „Da der Eigentümer bisher keine Anstalten gemacht hat, dieser Verfügung nachzukommen, muss der Hochtaunuskreis als zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Ersatzvornahme veranlassen“, so Braunschweig. Soweit so gut, könnte man denken, doch seit der Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Kronberger Stadtverordnetenversammlung am 9. Februar 2012 hatte sich die Stadt Kronberg immer wieder an die Bauaufsicht gewendet und nachdrücklich die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen angemahnt, wie er erinnerte. Doch bis heute ohne sichtbaren Erfolg. „Dabei wurde auch der Kreisbeigeordnete eingeschaltet“, legte Braunschweig dar. Daraufhin seien die zu erwartenden Kosten für die Ersatzvornahme in den Haushalt des Kreises für 2014 eingestellt und vom Kreistag bewilligt worden. „Weitere Reaktionen des Kreises waren aber für uns nicht feststellbar.“ Inszwischen habe er sich mit dem Fachbereich Rechtsservice des Hochtaunuskreises in Verbindung gesetzt und darum gebeten, dass dieser sich in die Bearbeitung der Sache einschaltet. „Es stellte sich heraus, dass der Rechtsservice bisher mit der Angelegenheit nicht befasst gewesen ist und den Sachverhalt nur aus Presseveröffentlichungen kannte“, informierte Braunschweig nun. Die Stadtverordneten mochten es kaum glauben. „Auf Veranlassung des Fachbereichsleiters des Rechtsservices hat der Leiter der Bauaufsicht bei uns angerufen und mitgeteilt, dass die Bauaufsicht nunmehr prüfen werde, ob eine Vollstreckung aus der Beseitigungsverfügung vom 26. April 1989 noch möglich sei oder ob hierzu noch weitere Verwaltungsakte ergehen müssten“, so die weitere Info, die die Stadtverordneten teils kopfschüttelnd, teils lachend – zur Kenntnis nahmen. „Eine Stellungnahme wurde uns für Ende des laufenden Monats angekündigt. Da wir in der Vergangenheit von der Bauaufsicht zu dieser Angelegenheit verschiedentlich rechtliche Äußerungen erfahren hatten, die unsererseits nicht ganz nachvollziehbar waren, haben wir anschließend den Rechtsservice nochmals gebeten, in die Bearbeitung der Angelegenheit eingeschaltet zu bleiben. Das wurde uns zugesagt.“ (mw)



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