Fehlbelegungsabgabe für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Kronberg (kb) – In den nächsten Tagen erhalten etwa 250 Kronberger Mieterinnen und Mieter, die in öffentlich geförderten Wohnungen leben, Post von der Stadt Oberursel (Taunus) mit einem Erhebungsbogen über ihr jeweiliges Einkommen. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (FBAG). Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird die Fehlbelegungsabgabe für die Städte Friedrichsdorf, Königstein und Kronberg durch den Magistrat der Stadt Oberursel bearbeitet und erhoben.

Die Fehlbelegungsabgabe wird von Mieterinnen und Mietern in öffentlich geförderten Wohnungen erhoben, wenn das aktuelle Familieneinkommen mindestens 20 Prozent über der Grenze zur Berechtigung für eine öffentlich-geförderte Wohnung liegt. In diesen Fällen hat sich die Einkommenssituation im Laufe der Jahre so positiv verändert, dass eigentlich kein Anspruch auf öffentlich-geförderter Wohnraum mehr besteht.

Die Abgabepflicht gilt ab 1. Juli 2016 für Mieterinnen und Mieter und wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren festgesetzt. Die Abgabe kann auch zu einem späteren Zeit-punkt festgesetzt werden, dann aber nur drei Monate rückwirkend.

Die Stadtverwaltung weist besonders darauf hin, dass der Erhebungsbogen mit den er-betenen Unterlagen innerhalb eines Monats nach Zusendung wieder abzugeben ist.

Die Fehlbelegungsabgabe wird in Oberursel in der Abteilung „Sozialer Dienst und Wohnungswesen“ im Rathaus, Gebäude B, 1. Stock, bearbeitet. Um Wartezeiten zu vermeiden werden die Mieterinnen und Mieter gebeten, in jedem Fall telefonisch einen Ge-sprächstermin mit den Sachbearbeiterinnen Frau Witzel, Telefonnummer 06171-502-263 oder Frau Schwarz, Telefonnummer 06171-502-291 zu vereinbaren.

Die Unterlagen können auch in Kronberg im Taunus, Rathaus, Magistrat der Stadt Kron-berg, Katharinenstraße 7, Fachreferat Soziales, Jugend und Senioren, eingereicht werden.

Die erzielten Einnahmen müssen zur Förderung von Mietwohnungen in den jeweiligen Kommunen eingesetzt werden.

Gefördert werden nicht nur Neubauten, sondern auch Modernisierungen mit Mietpreis-und Belegungsbindungen sowie der Erwerb von Belegungsrechten. Ziel ist es, in den Kommunen wieder ein größeres Angebot an preiswertem Wohnraum zu schaffen, nach dem bereits heute erhebliche Nachfrage besteht.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Oberursel (Taunus) unter http://www.oberursel.de/stadtleben/bauen-verkehr-umwelt/wohnen/fehlbeleg....



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