KfB fordert Durchführung einer NSK-Beratung

Kronberg. – Den städtischen Gremien liegt für die laufende Sitzungsrunde ein KfB-Antrag vor, nach dem die Stadtverordnetenversammlung beschließen möge, dass der Magistrat und Vertreter der Politik unter anderem aus dem HfA gemeinsam eine kostenfreie NSK-Beratung des Hessischen Innenministeriums zeitnah in Anspruch nehmen sollen, sodass Ideen und Ansätze in den Haushalt 2018 fließen können. In der Antragsbegründung heißt es: „Auf Grundlage des Koalitionsvertrags hat das Land Hessen eine Stabsstelle zur Beratung von Kommunen in Haushaltskonsolidierungsfragen eingerichtet. Ziel ist die Unterstützung generationengerechter Kommunalfinanzpolitik. Dabei entstand auch ein Beratungsangebot für Kommunen, die nicht unter dem Schutzschirm sind.“ Diese Konsolidierungsberatung sieht neben einer Analyse des Status Quo auch eine vergleichende Haushaltsanalyse auf Basis von konkreten Daten vergleichbarer Kommunen in Hessen vor und beinhaltet die Erarbeitung von Konsolidierungsempfehlungen und praxisorientierter Maßnahmen, informiert die KfB. Die Stadt habe mit dem Haushalt 2017 einen „nicht ausgeglichenen Haushalt in der Mittelfristplanung vorgelegt, in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und der Kommunalaufsicht weitergeleitet“. Gemäß der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte in der Fassung von 2010 sowie der Ergänzungen und dem Finanzplanungserlass 2017 sei Kronberg jedoch angehalten, bis 2017 für einen ausgeglichenen Haushalt zu sorgen. „Als ,ultima ratio‘ würde ohne weitere Ausgabensenkungen und ohne ungeplante Sondereffekte nur die Erhöhung der Realsteuern in Frage kommen“, so Alexa Börner und Heide-Margaret Esen-Baur, die beiden Vorsitzenden der KfB-Fraktion. Die weitere Identifikation von Sparmaßnahmen und die Bewertung der Höhe der Einsparpotenziale im Zuge der Haushaltskonsolidierung seien daher elementar für die finanzielle Zukunft der Stadt Kronberg. Um Verwaltung und Politik gemeinsam in einen Dialog und weiterführenden Ideenaustausch mit Experten aus der Finanzaufsicht zu bringen, sollte diese kostenfreie Option einer NSK-Beratung so frühzeitig in Anspruch genommen werden, dass Ideen und Ansätze in den Haushalt 2018 fließen können. (mw)



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