KfB und Grüne scheitern mit Antrag auf Änderung der Hauptsatzung

Kronberg (pu) – Die in früheren Jahren von den Stadtverordneten abgesegnete Regelung, wonach Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im Einzelfall dem Magistrat vorbehalten ist, ist der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) bereits seit Längerem ein Dorn im Auge. Ebenso die im Einzelfall bis zum Betrag von 250.000 Euro beim Magistrat liegende Entscheidung auf Ausübung des Vorkaufsrechts. Doch der Großteil der Parlamentarier konnte sich am Donnerstagabend während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung weder der KfB, die dem Magistrat lediglich noch Grundstücksgeschäfte im Wert von 50.000 Euro anvertrauen und die Hauptsatzung entsprechend abgeändert haben wollte noch Bündnis90/Die Grünen anschließen, die die Grenze bei 100.000 Euro ziehen wollten.

Die KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur berief sich in ihrer Antragsbegründung auf die gängige Praxis umliegender Kommunen. So könne der Bau- und Umweltausschuss in Oberursel bis zu einem Grundstückswert von 50.000 Euro entscheiden, in Königstein bedürften alle über 10.000 Euro hinausgehende An- und Verkäufe der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, in Usingen hätten die Stadtverordneten die Grenze bei 15.000 Euro gezogen und in Steinbach bei 25.600 Euro.

„Die Begrenzung von 250.000 Euro überschreitet aus unserer Sicht vernünftige Grenzen“, so Esen-Baur. Aufgabenübertragungen an den Magistrat vor dem Hintergrund der Einfachheit der Abwicklung laufender Geschäfte sei das Eine, bei Übertragungen von „Primäraufgaben“ wie Grundstückskäufen und -verkäufen dürfe jedoch die Höhe des Kaufpreises nicht außer acht gelassen werden. „Je höher der Preis, umso wahrscheinlicher ist es, dass sich dahinter eine Grundsätzlichkeit, eine Bedeutsamkeit verbirgt. Dazu gehören Lage, Größenordnung, Aufbauten, strategische Bedeutung und Ähnliches. Um solche Aspekte eines Kaufes oder Verkaufes auszuloten, ist nicht der Magistrat, sondern sind die Stadtverordneten zuständig.“

Obwohl im Vorfeld für diesen Tagesordnungspunkt verlängerte Redezeit beantragt worden war, machten es die ans Pult tretenden Redner von SPD, CDU und FDP kurz und bündig.

SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph König sprach von einem Flickenteppich und uneinheitlichem Bild, bei der Recherche seien lediglich der KfB ins Bild passende Gemeinden beachtet worden. „Wenn man lange genug sucht, finden sich sicher schnell auch Kommunen, wo die Grenzen ähnlich der unseren sind.“ Darüber hinaus hatte er die Anzahl der Immobiliengeschäfte parat, die von 2012 bis 2014 zwischen 50.000 und 250.000 Euro lagen. „Es waren insgesamt fünf Immobiliengeschäfte, die prakische Relevanz ist daher eher gering.“ Von Gemauschel könne mitnichten die Rede sein. Umso ärgerlicher sei der Keil, „der zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung getrieben werden soll“. König konterte damit die KfB-Aussage, begrenzter Grundbesitz als Bestandteil des Vermögens der Kommune und somit öffentlicher Besitz gehöre nicht in die Hände des Magistrats, sondern der öffentlich gewählten Mandatsträger. „Der Bürgermeister als höchste Legitimation ist direkt von den Bürgern gewählt, der Erste Stadtrat durch das Parlament und die ehrenamtlichen Stadträte kommen aus der Mitte der Fraktionen“, unterstrich König.

CDU-Fraktionschef Andreas Becker räumte zwar ein „Wir begehen hier einen schmalen Grad zwischen demokratischer Kontrolle und effektivem Verwaltungshandeln“, verwies in diesem Zusammenhang allerdings auf die Tatsache, dass ein Absenken der Wertgrenze gleichzeitig mehr Aufwand für die Verwaltung bedeuten würde, was sich wiederum kontraproduktiv auf das gesteckte Ziel der aus Spargründen erforderlichen Verwaltungs-Verschlankung auswirke. Nichtsdestotrotz erinnerte er den Magistrat an die gebotene Transparenz bei Grundstücksangelegenheiten.

Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dietrich Kube vertraut dem Magistrat, sieht keine Grauzone und hielt mit seiner Meinung zum KfB-Antrag nicht hinter dem Berg: „Wir haben so viele wichtige Tagesordnungspunkte auf der Agenda, da brauchen wir diese Null-Nummer von der KfB nicht!“



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