KfB will Grundsteuer bis 2020 nicht weiter anheben

Kronberg. – Die KfB hat folgenden Antrag für die laufende Sitzungsrunde der städtischen Gremien zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt: „Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Stadt Kronberg den aktuellen Hebesatz für die Grundsteuer B für die kommenden drei Jahre bis inklusive 2020 nicht weiter anhebt, sofern der vom Innenministerium des Landes Hessen jeweils vorgegebene Mindesthebesatz für defizitäre Kommunen beziehungsweise Einvernehmenskommunen wie die Stadt Kronberg nicht unterschritten wird.“ Die KfB begründet ihren Antrag folgendermaßen: „Die Stadt hat mit dem Haushalt 2017 einen nicht ausgeglichenen Haushalt in der Mittelfristplanung vorgelegt, in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und der Kommunalaufsicht weitergeleitet. Gemäß der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte in der Fassung von 2010 sowie der Ergänzungen und dem Finanzplanungserlass 2017 ist Kronberg jedoch angehalten, bis 2017 für einen ausgeglichenen Haushalt zu sorgen.“ Sofern eine Reduzierung der Aufwendungen nicht zu dem gewünschten ausgeglichenen Haushalt führe, sei eine defizitäre Kommune gemäß der Leitlinie verpflichtet, die Hebesätze der Realsteuern zu überprüfen und gegegebenenfalls nach oben anzupassen. „Die Stadt Kronberg liegt jedoch mit dem Hebesatz von 500 v. H. bereits deutlich über dem Landesdurchschnitt in Hessen bezogen auf Kommunen mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern“, so die beiden KfB-Vorsitzenden, Alexa Börner und Heide-Margaret Esen-Baur unsisono.

Durch eine „präventive Fixierung des Hebesatzes der Grundsteuer B“ solle sichergestellt werden, dass „der Konsolidierungspfad durch ernsthafte Bemühungen zur Ausgabensenkung und nicht durch Erhöhung der Zuflüsse aus der Grundsteuer B zu Lasten der Kronberger Bürger erreicht wird“. (mw)



X