Magistrat stellt Sachlage zum Thema Grünbestand am Bahnhof klar

Kronberg – Als Reaktion auf die aktuelle Berichterstattung in den Medien, in denen auch Mandatsträger zitiert wurden, hat sich der Magistrat zu einer Klarstellung veranlasst gesehen, die Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) im Parlament verlas.

Die Erinnerung an die bisherige Entwicklung auffrischend, wurde als erstes der mehrheitliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Januar 2014 zur Vorlage Nr. 01/2014 in den Vordergrund gerückt, den Umgang mit den Grünbeständen auf den für die genannten Projekte vorgesehenen Grundstücken im Zuge der Festlegung der Rahmenbedingungen für die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs zu regeln. In der Begründung stand unter anderem die Formulierung: „Aufgrund der schwierigen Topographie und der einmaligen Chance zur städtebaulichen Neuordnung wird davon abgesehen, konkreten Grünbestand zwingend zum Erhalt festzusetzen (siehe Anlage 02)“.

Anlage 02 umfasste, so der Magistrat, eine kartographische Darstellung von Bäumen. Darunter wurden einzelne Exemplare als „optionaler Erhalt“ als Grundlage für die Wettbewerbsauslobung bezeichnet. Ein Änderungsantrag mit der Formulierung „Der vorhandene Mammutbaum auf der Grünfläche an der Ecke Schillerstraße / Bahnhofstraße bleibt erhalten. Diese Vorgabe wird in die Planung aufgenommen“ habe seinerzeit keine Mehrheit gefunden.

Im siegreichen Entwurf des Büros Staab Architekten sei im Übrigen keiner der Bäume für den Erhalt vorgesehen, sodass dies auch Grundlage für die Erarbeitung der Festsetzungen im Bebauungsplan „Bahnhofsquartier Baufeld II“ gewesen sei. In der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sei dennoch der Erhalt der vitaleren der beiden Kastanien im Nordwesten explizit geprüft worden, der Erhalt jedoch technisch nicht möglich. „Nach Schätzung der Höhenlage des Baumes liegt der Fußpunkt 50 Zentimeter oberhalb des geplanten Weges und unmittelbar neben unterirdischen Gebäudeteilen. Ebenfalls liegt eine geplante 1,50 Meter hohe Stützwand direkt auf dem Wurzelwerk. Zudem sind Kastanien empfindlich gegen Druck auf das Wurzelwerk. Der Erhalt der Kastanie war mit dem Entwurf nicht vereinbar“, so der Magistrat.

Der Erhalt des Mammutbaumes an gleicher Stelle sei aufgrund seiner Lage und der zu erwartenden Zunahme an Umfang und Wurzelwerk als nicht darstellbar angesehen worden, gerade auch langfristig im Zusammenhang mit der Verkehrssituation und der Nähe zum Regenrückhaltebecken. In der Begründung zum Bebauungsplan „Bahnhofsquartier Baufeld II“ (Seiten 54 und 55) heißt es hierzu: „Am westlichen Rand befindet sich ein Mammutbaum mit einem Stammdurchmesser von zirka 60 Zentimeter, welcher dort im Jahr 1987 gepflanzt wurde. Weiter östlich, im Bereich zweier Parkbänke, befindet sich eine Edelkastanie mit einem Stammdurchmesser von zirka 1,30 Metern. Eine weitere Edelkastanie mit ähnlichem Stammdurchmesser findet sich im nordwestlichen Bereich des Plangebiets. Zwar sind diese drei Bäume aus landschaftspflegerischen Gesichtspunkten erhaltenswert, die städtebaulichen Planungen können einen Erhalt allerdings nicht vorsehen. Die Belange der architektonisch-städtebaulichen Entwicklung des Planbereiches genießen hier Vorrang.“

„Es ist nicht zutreffend“, unterstrich Temmen im Namen des Magistrats, „dass diese Bäume zum optionalen Erhalt im Bebauungsplan festgesetzt sind, wie es etwa in der Berichterstattung der Presse behauptet wird. Ebenso ist durch das Beteiligungsverfahren sowohl der Öffentlichkeit, als auch der Stadtverordnetenversammlung der Umgang mit den Grünbeständen hinreichend bekannt.“

Bei der Abwägung im Bebauungsplanverfahren habe die Stadtverordnetenversammlung beschieden, dass im Rahmen der weiteren Planungen zur Baufeldvorbereitung geprüft wird, ob der Mammutbaum an sich erhalten und verpflanzt werden kann. Damit sei einer Anregung des BUND entsprochen worden.„Falls diese noch ausstehende Prüfung ergeben sollte, dass eine Verpflanzung nicht möglich ist, wird eine Neupflanzung an anderer Stelle vorgenommen“, so der Magistrat. Für die im Rahmen des Baus erteilten Fällgenehmigungen würden im Übrigen entsprechende Gebühren eingenommen, da die Bäume nicht als Ersatz auf den betreffenden Grundstücken nachgewiesen werden können. Hier würde sich die Möglichkeit bieten, an anderer Stelle die Neupflanzung eines Mammutbaumes vorzunehmen, der auch als bereits größerer Baum angeschafft werden könne. (pu)



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