„Es wird mehr statt weniger“: KfB hält B-Planentwurf für „Mogelpackung“

Kronberg. – Im Aufstellungsbeschluss 2015 wurde seitens der CDU/SPD-Koalition eindeutig gefordert und beschlossen, dass die seinerzeit vorgelegte Planung (Vorzugsvariante) reduziert werden müsse. „Dies ist, wie aus dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf klar hervorgeht, in vielen Punkten nicht geschehen, es soll sogar mehr statt weniger gebaut werden“, behauptet die KfB.

In der betreffenden Stadtverordnetenversammlung 2015 habe Max-Werner Kahl (CDU) ausgeführt, „dass nach den jetzigen Planungen in der städtebaulichen Gesamtbetrachtung die Grundstücksausnutzung im Baufeld VI zu hoch sei. Die vorgesehenen dreigeschossigen Wohngebäude seien zu mächtig und die unbegrenzt möglichen Balkone und Loggien nicht einschätzbar. Die hier angedachte Bebauung der Schillergärten müsse angemessen berücksichtigen, welchen historischen Wert dieses Gebiet habe. Der Aufstellungsbeschluss müsse deshalb noch entsprechend angepasst werden, so die KfB, die auch daran erinnert, dass die CDU/SPD-Koalition den Änderungsantrag gestellt hatte, die Grundstücksausnutzung und die Anzahl der Vollgeschosse für das Baufeld VI zu reduzieren. „Der Vergleich der seinerzeitigen Planung mit der heutigen ergibt jedoch etwas anderes“, stellt die Co-Fraktionsvorsitzende der KfB, Alexa Börner fest. „Die Hälfte der Häuser und das Gewerbegebäude bleiben unverändert hoch, optisch vierstöckig.“ Die Grundfläche der Wohngebäude sei um 74 Prozent vergrößert worden – obwohl Balkone und Loggien eingerechnet, das heißt die Grundfläche um deren Fläche reduziert werden sollte, rechnet die KfB vor. Die Anzahl der Wohneinheiten sei um 20 Prozent gestiegen, von 33 auf 39, die Wohnfläche um rund ein Drittel, mehr als 1.000 Quadratmeter und die vorhandenen Dachformen (Satteldächer) seien auch nicht berücksichtigt worden, da nur Flachdächer entstehen würden, macht die Wählergemeinschaft ihrem Ärger Luft. „In die Grundflächenzahl sollten die Balkone und Loggien eingerechnet werden, was jedoch nach der gültigen Baunutzungsverordnung nicht möglich ist, allerdings ist die Intention dieses Beschlusses klar: die Grundfläche der Häuser hätte kleiner werden müssen, wenn Balkone und Loggien eingerechnet würden. Stattdessen ist die GFZ von 0,23 auf 0,4 gestiegen, damit hat sich die Grundfläche annähernd verdoppelt“, informiert Börner. Durch Ausnutzung des formalen Bauplanungsrechtes sei also wesentlich mehr gebaut als im Aufstellungsbeschluss vorgesehen. „Hierauf haben die Koalitionsfraktionen überhaupt nicht reagiert“, kritisiert sie. Die SPD argumentiere noch immer, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein „ordnendes Instrument sei, um die nächste nicht gewollte „34er-Story“ (siehe Bebauung Merianstraße) zu verhindern. „Dabei verkennt sie, dass nunmehr das baurechtlich maximal Erlaubte gebaut werden soll, die 80-prozentige Versiegelung liegt sogar noch weit darüber und ist nur als Einzelfall zulässig. Eine Bebauung nach §34 BauGB hätte sicherlich zu keiner dichteren Bebauung führen können“, ist sich Alexa Börner, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) sicher. „Wer glaubt, mit dem vorliegenden B-Planentwurf Schlimmeres zu verhindern, irrt leider. Die Vorteile, die ein B-Plan gegenüber einer Bebauung nach § 34 BauGB hat, wurden hier gerade nicht genutzt.“ Die SPD behaupte ferner, es sei der Koalition durch entsprechende Verhandlungsführung gelungen, das Gebäude um ein Stockwerk zu reduzieren und die Grünkante entlang der Ludwig-Sauer-Straße zu erhalten, sie lasse jedoch unerwähnt, dass diese durch eine rund acht Meter breite Garageneinfahrt zerschnitten werden soll, auf der zudem noch ein vierstöckiges Haus stehen werde. „Von der Ludwig-Sauer-Straße aus betrachtet sind das fast 18 Meter“, so Börner. „Die Umdefinition eines Geschosses in ein nicht mitzurechnendes Sockelgeschoss mag formal zulässig sein, geht aber in die falsche Richtung. Denn damit bleibt die Anzahl der Geschosse, die Höhe, die Ausnutzung des Grundstücks gleich beziehungsweise wird keinesfalls reduziert.“ Es sei unverständlich, wenn die Fraktionen, die seinerzeit vor der Kommunalwahl eine Reduktion gefordert hätten, nun zustimmten. Zumal die Parteien im Wahlprogramm Aussagen gemacht haben wie, „ökologisch verträgliche Wohnbebauung, zum Beispiel Bahnhofsgelände“ (CDU) und „Erhalt des herausragenden Landschaftsbildes mit der darin eingebetteten historischen Altstadt und des durchgrünten Stadtbildes“ (SPD).

Aufgrund der weiterhin offenen Punkte Verkehrsgutachten, Größe des Gewerbegebäudes und des Bahnhofsplatzes, Denkmalschutz und letztendlich die fehlende Visualisierung der Bauvorhaben sollte die Vorlage geschoben werden, so die Überzeugung der KfB. „Dann besteht auch Gelegenheit, dass diejenigen, die seinerzeit eine Reduktion gefordert haben, die Umsetzung im B-Planentwurf prüfen und entsprechende Änderungen noch einfordern“, betont Börner. Ansonsten würde der B-Plan zu einer Mogelpackung, auf der ,reduziert‘ stehen soll, in der jedoch die maximal mögliche Bebauung steckt.“ (mw)



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