Regierungspräsidium legt Tierversuchsstatistik für 2013 vor

Kronberg (kb) – Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 130.600 Wirbeltiere in Tierversuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik hervor, die das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) kürzlich vorlegte. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl an Tieren in 2013 demzufolge deutlich gesunken; gegenüber 2012 um etwa 6 Prozent, gegenüber 2011 sogar um zirka 14,5 Prozent. Im Jahr 2012 seien zuletzt 138.815, in 2011 insgesamt 150.873 Tiere zu Versuchszwecken herangezogen worden.

Bundesweit belief sich die Gesamtzahl der eingesetzten Versuchstiere in 2012 auf 3.080.727 Tiere (2011: 2.911.705 Tiere). Für 2013 liegen die deutschlandweiten Zahlen noch nicht vor. Damit bewegt sich die Zahl der eingesetzten Tiere in Südhessen gegenläufig zum Bundestrend. Mit großem Abstand am häufigsten wurden nach Angaben des RP auch im letzten Jahr wieder Mäuse eingesetzt. Trotz fallender Anzahl (97.494 in 2013 gegenüber 99.564 in 2012) stieg ihr Anteil an der Gesamtzahl der Versuchstiere von 71,7 auf 74,6 Prozent an. An zweiter Stelle folgten Ratten mit 10,8 Prozent (14.163 in 2013 gegenüber 22.292 in 2012). Weitere Tierarten, die relativ häufig eingesetzt wurden, waren Fische (9.501; 7,3 Prozent), Kaninchen (5.779; 4,4 Prozent) und Meerschweinchen (2.161; 1,7 Prozent). Bis auf Fische, Meerschweinchen, Frettchen und Schweine ist bei allen anderen Tierarten eine teils deutliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr festzustellen.

Der Anteil genetisch veränderter, so genannter transgener Tiere, hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht (29.536 in 2013 gegenüber 27.262 in 2012). Zur Untersuchung spezifischer wissenschaftlicher Fragestellungen werden bei diesen Tieren bestimmte Gene abgeschaltet oder artfremde Erbgutabschnitte integriert. Hierdurch können unter anderem Modelle zur Untersuchung menschlicher Erkrankungen etabliert oder die Wirksamkeit von neuartigen Arzneimitteln untersucht werden.

Die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. In Hessen sind für das Verfahren die Regierungspräsidien zuständig. Dabei prüfen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Behörde bei jedem einzelnen Tierversuchsantrag, ob der beantragte Versuchszweck nicht durch alternative Methoden ohne den Einsatz von Versuchstieren oder mit einer geringeren Anzahl an Tieren erreicht werden kann. Ebenso wird kontrolliert, ob der geplante Versuch unerlässlich ist, ob er ethisch vertretbar ist und wie sich die Beeinträchtigungen für die Tiere minimieren lassen. Darüber hinaus wird die Behörde bei jeder Entscheidung über die Genehmigung eines Versuchsvorhabens auch von einer ehrenamtlichen und unabhängigen Tierschutzkommission, bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Fachwissenschaftlern, unterstützt und beraten.

Mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 und der im darauffolgenden August in Kraft getretenen Tierschutz-Versuchstierverordnung wurde die europäische Versuchstier-Richtlinie, die für EU-weit gleiche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sorgen soll, in nationales Recht umgesetzt.

Ein Schwerpunkt der Novellierung ist die konsequente Weiterentwicklung des sogenannten „3R-Prinzips“ (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Besondere Bedeutung erhält künftig auch die weitere Verbesserung der Haltung von Versuchstieren. Durch die mit dieser Rechtsänderung verbundene Erweiterung des Tierversuchsbegriffs und Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf bisher nur der Anzeigepflicht unterliegende Vorhaben ist von einem künftigen Anstieg der Antrags- und Versuchstierzahlen auszugehen.



X