Ortsbeirat fordert Verkehrsgutachten im städtebaulichen Vertrag

Schönberg. – Der Ortsbeirat Schönberg hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung im Stadtteil Schönberg durch die vorgesehene Bebauung im Bahnhofsareal befasst. Die Schönberger Ortsvorsteherin, Dr. Regina Sell (CDU) hat für die laufende Sitzungsrunde ein Empfehlungsschreiben eingebracht, das die Untersuchung und Lösung der zusätzlichen Verkehrsbelastung durch die Bauvorhaben im Bahnhofsareal vorsieht. „Da mit der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zeitgleich eine Baugenehmigung erteilt werden soll, befürchten die Einwohner des Stadtteils Schönberg, dass die damit verbundenen Probleme des ruhenden wie des fließenden Verkehrs nicht mehr rechtzeitig in die Planungen einbezogen werden und die überwiegend Schönberger Anlieger dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, erklärt sie. „Es erscheint daher zwingend notwendig, spätestens jetzt Vorschläge für die Lösung der Verkehrsproblematik erarbeiten zu lassen.“

Bisher sei argumentiert worden, dass man erst einen städtebaulichen Vertrag brauche, damit sich die Investoren an den Kosten der Untersuchung beteiligen. „Da ist es nur folgerichtig, jetzt den Magistrat zu beauftragen, dieses in dem städtebaulichen Vertrag zu regeln“, so Dr. Sell. „Die dem Ortsbeirat vorliegende Vorlage 5194 nimmt jetzt jedoch entscheidende Beschlüsse vorweg, ohne dass eine Verkehrsplanung explizit genannt ist. Da mit der Verabschiedung des Teil-B-Plans zugleich eine Baugenehmigung erfolgen soll, darf die Untersuchung und Lösung der Verkehrsprobleme nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden“, fordert sie.

Eine zusätzliche Nutzung von 110 bis 120 Zimmern und ein Musiksaal für mehr als 500 Besucher bei gleichzeitigem Wegfall zumindest des Parkdecks werden den Parkplatzsuchverkehr im nahebei liegenden Schönberg drastisch verschärfen“, fürchten die Ortsbeiratsmitglieder. „Der Ortsbeirat Schönberg fordert die Stadtverordneten auf, die Verkehrsuntersuchung ebenfalls in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu regeln“, heißt es in dem Schreiben an die Stadtverordnetenvorsteherin und die Stadtverordneten abschließend. (mw)



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