Mit Bändchen am Handgelenk von Geschäft zu Geschäft

Bad Homburg (hw). In Bad Homburg wird ein einheitliches Shopping-Armbändchen eingeführt. Dieses soll für die Kundschaft sowie für den Einzelhandel eine Erleichterung bei der Umsetzung der 2-G-Regel bringen.
Das Prinzip dahinter ist ganz einfach: Im ersten Geschäft zeigt der Kunde seinen Nachweis (geimpft oder genesen) und seinen Ausweis. Dann bekommt er – auf Wunsch – das Bändchen ums Handgelenk angelegt. Mit dem kostenfreien Bändchen kann der Kunde dann auch andere Geschäfte in Bad Homburg besuchen. Das System soll am kommenden Dienstag, 14. Dezember, eingeführt werden. In den Geschäften der Louisen Arkaden und im „La Vie“ (bei Saturn und Sinn) startet die Aktion bereits am Freitag, 10. Dezember.
Hintergrund sind die neuen Verordnungen des Landes Hessen, wonach nur noch geimpfte oder genesene Personen weite Teile der Einzelhandelsgeschäfte betreten dürfen. Das bedeutet momentan, dass sich die Kundschaft jedes Mal, wenn sie ein Geschäft betritt, einer Kontrolle unterziehen muss. Wer hingegen mit dem Bad-Homburg-Bändchen ausgerüstet ist, dem wird die Kontrolle in den nachfolgenden Geschäften mit dem Bändchen erleichtert.
„Das Bad-Homburg-Bändchen bringt für alle Beteiligten Vorteile. Die Geschäftsleute sparen Zeit bei der Kontrolle, und die Kunden müssen nicht in jedem Geschäft ihre Nachweise vorlegen“, lobt Oberbürgermeister Alexander Hetjes das Konzept. „Die 2-G-Regelung ist im Rahmen des Infektionsschutzes sinnvoll, bedeutet aber erheblichen Aufwand für Geschäftsinhaber und auch für Kunden. Um beide Seiten zu entlasten, setzen wir ab Dienstag auf die Bändchen-Lösung“, sagt Citymanagerin Tatjana Baric.
Die Idee, das Bändchen in Bad Homburger Einzelhandel zu etablieren, stammt ursprünglich aus den Louisen Arkaden und wurde nun in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement der Stadt weiter ausgebaut. „Uns hat auch der Gedanke geleitet, dass der Schutz durch den 2-G-Standard nur so wirkungsvoll ist, wie er tatsächlich kontrolliert wird“, sagt Jörg Huber vom Centermanagement der Louisen Arkaden.
Die Bändchen sind nummeriert, fälschungssicher und rückverfolgbar. Vor dem Erhalt der Bändchen müssen Kunden ihren Impf- oder Genesenennachweis samt Personalausweis vorzeigen. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 24. Dezember. Dennoch müssen Kunden von Geschäften in Bad Homburg ihren Impf- oder Genesenennachweis stets zur Hand haben. Denn sowohl Händler als auch das Ordnungsamt können weiterhin bei Kontrollen die Vorlage der Nachweise verlangen.
Aktuell haben bereits etliche Einzelhandelsgeschäfte ihre Bereitschaft erklärt, sich an dem Bändchen-System zu beteiligen. Sie sind berechtigt, die Bändchen auszugeben, und sie akzeptieren auch deren Gültigkeit. Die Geschäfte weisen mit Plakaten auf ihre Teilnahme hin. Zudem kann man sich von Montag, 13. Dezember, an auf der Website der Stadt unter www.bad-homburg.de/2G über die teilnehmenden Geschäfte informieren.



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