2-G-Modell greift ab November

Bad Homburg (hw). Bei städtischen Veranstaltungen in Innenräumen gelten von November an in aller Regel die Bestimmungen des 2-G-Modells; das gilt ebenso für Veranstaltungen der Kur- und Kongress-GmbH im Kurtheater oder im Speicher. Das bedeutet, dass nur Personen, die geimpft oder genesen sind, Eintritt zu diesen Veranstaltungen erhalten. Ein Schnelltest reicht bei diesem Modell nicht aus. Durch das 2-G-Modell entfallen die Maskenpflicht, die Pflicht zu Abstands- und Hygienekonzepten sowie die Kapazitätsbeschränkungen. Für Kinder unter zwölf Jahren genügt beim 2-G-Modell ein Negativnachweis (zum Beispiel das Testheft). Bei Veranstaltungen, die vor dem 1. November stattfinden, wird noch das 3-G-Modell angewendet.

„Das Offenhalten unserer städtischen Angebote wird nur möglich sein, wenn wir jetzt konsequent auf 2G umstellen“, erklärt Oberbürgermeister Alexander Hetjes, der betont, dass man sich die Entscheidung nicht leichtgemacht habe. Kurdirektor Holger Reuter weist zudem auf das Thema Wirtschaftlichkeit hin: „Mit dem 2-G-Modell können wir wieder an die Kapazitätsgrenzen gehen, dass ist sowohl für die Veranstalter als auch für die Künstler wirtschaftlicher.“ Man dürfe die Pandemie nicht in erster Linie aus der Interessenlage der Ungeimpften beurteilen, sondern aus der Sicht der überwiegenden Mehrzahl der Menschen, die bereits geimpft seien.

Bei den städtischen Veranstaltungen sind in erster Linie die Konzerte, Ausstellungen oder Kabarettabende in der Englischen Kirche von der 2-G-Regelung betroffen. Der Zugang zum Stadtarchiv, in das städtische Schaudepot im Horex Museum und in die Stadtbibliothek wird im Normalbetrieb hingegen über das 3-G-Modell geregelt, nur bei gesonderten Veranstaltungen greift 2G. In den Bürger- und Vereinshäusern bleibt es dem jeweiligen Veranstalter überlassen, ob er das 2-G- oder das 3-G-Modell anwendet.



X