Hecken und Büsche zurückschneiden

Bad Homburg (hw). Die Stadtverwaltung bittet Grundstückseigentümer, ihrer Verpflichtung nachzukommen, in den öffentlichen Verkehrsraum gewachsene Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Es kommt immer wieder vor, dass Bürger, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder Mütter mit Kinderwagen Probleme haben, auf dem Gehsteig wuchernde Hecken zu passieren und daher auf die Straße ausweichen müssen. Auch kommt es vor, dass durch den Bewuchs Verkehrszeichen oder die Sicht auf Kreuzungen verdeckt werden sowie die Lichtkegel der Straßenbeleuchtung eingeschränkt wird. Aktuell sei die richtige Zeit, um beispielsweise Hecken zurückzuschneiden, so die Stadt. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 39) ist es verboten, „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ganzjährig zulässig sind jedoch unter anderem Pflegeschnitte zur Beseitigung eines Zuwachses.

Der Fachbereich „Öffentlich Ordnung“ nutzt die Gelegenheit, um darauf hinzuweisen, dass Gehwege wöchentlich zu reinigen sind. Das ist vor allem im Herbst von Bedeutung, wenn die Kombination aus herabfallenden Blättern und Regen die Bürgersteige mitunter in Rutschbahnen verwandelt.



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