Bad Homburg (hw). Zur Einschaltung der Kreisaufsicht durch die Grünen wegen des Verkaufs des Klinikareals (Bad Homburger Woche vom 3. August) hat die BLB sich nun geäußert. Sie begrüßt die Tatsache, dass nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet wird. „Damit besteht zumindest die Möglichkeit, Licht in dieses verfahrene Grundstücksgeschäft zu bringen.“ Es überrasche allerdings „die einseitige Schuldzuweisung von OB Hetjes an den Parteifreund Ulrich Krebs, sitzt Hetjes doch als Mitglied der CDU-Fraktion im Kreistag und musste also seit dem Tag des Kaufabschlusses wissen,wie prekär die Situation ist, solange nicht von Seiten der Bad Homburger Stadtplanung – und die arbeitet unter seiner Verantwortung – die entscheidenden Schritte zum Baurecht gemacht werden“.
Der Kaufpreis sei nicht abgesichert gewesen, denn als Junktim zur Zahlung der 50 Millionen Euro hätten die Investoren das Baurecht gesetzt, und dafür sei seit Jahren die Stadt Bad Homburg zuständig gewesen. „Obwohl dem OB also bekannt war, dass der städtebauliche Vertrag mit der Stadt Bad Homburg zu allererst eingetütet werden muss, um die Interessen der Stadt zu wahren, brannte ihm dies nicht auf den Nägeln!“
Im Februar 2021 ging dieser Verkauf durch den Kreistag. Die BLB verweist auf die damalige Pressemitteilung des Kreises: „Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Bad Homburg habe man ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt“. Mit Vertretern der Stadt. „Und da will OB Hetjes nicht genau eingeweiht gewesen sein“, fragt die BLB und meint: „Spätestens als bei der Bad Homburger Stadtplanung der Abrissantrag einging, hätten bei Hetjes die Alarmglocken ob des noch immer nicht gefertigten städtebaulichen Vertrags läuten müssen!“ Hetjes müsse sich daher den Vorwurf gefallen lassen, wissentlich durch Untätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass nun inmitten unserer Stadt eine weitere Abrissbrache entstanden ist und der geplante und der Bevölkerung versprochene Wohnungsbau ins Stocken gerät. Jetzt,wo das Kind in den Brunnen gefallen zu sein scheint, will er bis Ende dieses Jahres den überfälligen Bebauungsplan erstellen lassen, damit der Investor Baurecht bekommt und der Kaufpreis fällig gestellt werden kann.“
Bei einem geordneten Verfahren gehe jedoch mit Sicherheit mindestens noch ein Dreivierteljahr ins Land, bis der Bebauungsplan die Satzungsreife bekommt. „Und was ist dann mit dem städtebaulichen Vertrag, dem Vertrag der die Interessen unserer Stadt berücksichtigt“, fragt die BLB. Die Stadt habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie derzeit keinen Gesprächstermin mit den Investoren ins Auge fasse. „Man zeigt damit, dass man gar nicht an einer schnellen Lösung interessiert ist“, schließt die BLB daraus und spricht von einem „Pokerspiel“, für das die Stadt aber zu schade sei.