Kooperation der Nachbarstädte

Bad Homburg (hw). Der Magistrat der Stadt Bad Homburg hat eine Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Vergabewesens in Form einer „Gemeinsamen Vergabestelle“ mit der Stadt Friedrichsdorf beschlossen. „Das öffentliche Auftrags- und Vergabewesen ist im Laufe der Jahre zunehmend komplexer geworden, so dass für eine sachgerechte Bearbeitung eine Spezialisierung unabdingbar ist“, sagt der zuständige Dezernent, Bürgermeister Meinhard Matern. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Stadt Friedrichsdorf mit dem Wunsch nach einer Kooperation an die Stadt Bad Homburg gewandt.

Während die Bearbeitung der Vergabeverfahren in Friedrichsdorf dezentral erfolgt, also in den einzelnen Fachämtern eigenständig beziehungsweise unter Beteiligung externer Büros durchgeführt wird, gibt es in Bad Homburg eine zentrale Vergabestelle. Durch die Beauftragung der Bad Homburger Vergabestelle soll auch für die Zukunft eine rechtssichere Durchführung von Friedrichsdorfer Vergabeverfahren mittels einer „Gemeinsamen Vergabestelle“ gewährleistet sein, und rechtliche Risiken sollen minimiert werden. Zudem entfallen durch das vorhandene Fachwissen in Bad Homburg weitestgehend zusätzliche Beauftragungen externer Spezialisten für Auftragsvergaben.

„Nachbarschaft bedeutet Solidarität, und die interkommunale Zusammenarbeit ist in Zeiten fortschreitender Spezialisierung ein wichtiges Element, diese mit Leben zu füllen. Da sehe ich auch weiterhin noch viel Potenzial“, unterstützt auch Oberbürgermeister Alexander Hetjes die Zusammenarbeit. Es ist vorgesehen, dass im ersten Schritt Ausschreibungen bei beschränkten, öffentlichen und europaweiten Vergaben inklusive Teilnahmewettbewerben durch die Vergabestelle erfolgen. Direktvergaben, freihändige Vergaben und Entscheidungen über Nachträge sollen zunächst weiter im Zuständigkeitsbereich der Stadt Friedrichsdorf bleiben.

Unter anderem sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden: vergaberechtliche Beratung im Rahmen der durchzuführenden Vergabeverfahren, Vorbereitung von Vergabeverfahren, Teilnahme an vorbereitenden projektspezifischen Maßnahmen, vergaberechtliche Prüfung und Kontrolle der Vergabeunterlagen, Durchführung der Vergabeverfahren, Dokumentation der durchgeführten Vergabeverfahren und Führen der entsprechenden Vergabeakten.

Für die fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung und Angebotswertung ist das jeweilige Fachamt der Stadt Friedrichsdorf zuständig. Auch die Zuschlagserteilung selbst liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Friedrichsdorf. Die Einrichtung der „Gemeinsamen Vergabestelle“ erfolgt auf Basis eines Kostenausgleichsmodells. Der Fachbereich Recht (Vergabestelle) wird um eine Stelle erweitert. Die anfallenden Personalkosten übernimmt die Stadt Friedrichsdorf zu 100 Prozent, die jährlichen Sachkosten werden gemäß den Empfehlungen der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) berechnet. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und für mindestens fünf Jahre geschlossen werden.



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