Lesermeinung

Veröffentlichungen in dieser Spalte geben die Meinung des Einsenders wieder. Zuschriften ohne genaue Angaben des Namens und der Anschrift bleiben unbeachtet. Leserbriefe verhetzenden oder rein ideologisch-polemisierenden Inhalts werden nicht oder nur so gekürzt veröffentlicht, dass das Pressegesetz nicht verletzt wird. Die Redaktion behält sich grundsätzlich Kürzungen vor.

Unsere Leserin Patricia Schneider aus Bad Homburg schildert eine Erfahrung im Impfzentrum des Hochtaunuskreises:

Am 16. April hatte meine Mutter (geboren am 12. Februar 1957) einen Impftermin im Impfzentrum Bad Homburg für den Impfstoff As-trazeneca aufgrund der Priosierungsgruppe 2. Eine Bestätigung von ihrem Arzt hatte sie im Original dabei. Unfassbar, aber leider wahr wurde sie aus folgendem Grund abgelehnt: Die Bestätigung würde laut Impfzentrum nicht ausreichen, da die Diagnose nicht draufsteht. Nirgends steht, wie so eine Bestätigung aussieht in der Impfverordnung. Noch dazu werden freiwillig ab heute 60-Jährige mit Astrazeneca geimpft. Hier kam die Aussage, dass hier eine Extra-Anmeldung notwendig ist, da kein Impfstoff vorrätig ist. Aber meine Mutter hatte ja heute sowieso einen Termin, und dieser wurde ihr verwehrt, weil die Bestätigung des Arztes nicht ausreicht.



X