Sanfte Erziehung für ungezogene Radfahrer

Bad Homburg (js). Radfahrer in Fußgängerzonen? Immer wieder ein Ärgernis für jene, die zu Fuß unterwegs sind. Vor allem, wenn die auf dem Rad schnell unterwegs sind, zu schnell, vielleicht gar „fahren wie der Henker“, wie man dann gerne sagt. Das „geht jedenfalls gar nicht“, befand Peter Münch (AfD) und unterstützte damit den Stadtverordnetenkollegen Armin Johnert (BLB) zumindest bedingt.

Dieser hatte festgestellt, dass der Radverkehr in der Fußgängerzone „stark zugenommen hat“, vor allem seit dem „optisch sehr unglücklichen Teeren der Louisenstraße zwischen Ludwig- und Kisseleffstraße“. Dies würde wohl zum Radfahren verleiten, obwohl dies nur zwischen 20 und 9 Uhr morgens gestattet sei. Mehr Kontrollen durch verstärkte Präsenz von Ordnungskräften, fordert die BLB sowie eine begleitende „Informations- und Aufklärungskampagne unter Einbeziehen der Fahrradbeauftragten“.

Johnert, Betreiber eines Weinladens in den Louisen Arkaden, kennt die Szenerie. Selbst sein Rad schiebend, wo es angesagt ist, ärgert er sich über diejenigen, die es nicht tun. Beobachtet immer wieder „Gefährdungen von Fußgängern“, die bisweilen zum Wegspringen genötigt würden, um ihre Haut zu retten. Der Volksmund hätte für den unteren Teil der Fußgängerzone schon den Begriff „Rennstrecke“ geprägt. „Wahrnehmung ist individuell“, entgegnete Daniela Kraft (Grüne) bei der kurzen Debatte im Stadtparlament, eine „eklatante Zunahme“ von Ordnungswidrigkeiten durch Rüpel auf zwei Rädern bezweifelte sie. „Die Louisenstraße ist während des Tages nicht geeignet für Radverkehr“, dabei wollte es die CDU belassen, die SPD setzt auf Kontrollen. Wenn sich Radler nicht an die Regeln halten, „dann halt 20 Eurolein“, so ihr Radexperte Jürgen Stamm. Peter Münch wollte den Radlern Schritttempo genehmigen, um die Akzeptanz des Fahrrads im Stadtverkehr zu fördern.

Verabschiedet wurden schließlich sanfte Erziehungsmaßnahmen. Die BLB strich zwei Absätze aus ihrem Antrag, in der Fußgängerzone sollen nun zwischen Ludwig- und Kisseleffstraße „wenn möglich“ Piktogramme auf dem Belag darauf hinweisen, dass Radfahren nur zwischen 20 und 9 Uhr erlaubt ist und das Befahren mit Autos nur für Anlieger und in den Anlieferungszeiten genehmigt ist. Generell sei dabei nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Diese Variante wurde mit einem Änderungsantrag der Grünen zusammengeworfen, der Magistrat ist demnach aufgerufen, im Verkehrsausschuss über die Gefährdungssituation durch Radfahrer in der Fußgängerzone zu berichten. Erwartet werden Zahlen zu Unfällen, die durch Rad- oder Autofahrer verursacht worden sind, Zahlen zur Frequenz der Ordnungskräfte und ein Bericht über bislang durchgeführte Maßnahmen.



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