Bad Homburg (hw). Für den Schiedsamtsbezirk III in Gonzenheim sucht die Stadt geeignete Personen, die sich als Schiedsfrau oder Schiedsmann zur Verfügung stellen möchten. Die Schiedsperson, die für fünf Jahre gewählt wird und als juristischer Laie agiert, wird zur Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre eingeschaltet. Zudem kann sie auch zur Vermittlung bei strafrechtlichen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder Bedrohung hinzugezogen werden.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit können sich Personen, die in Bad Homburg wohnen, das 30. Lebenjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, schriftlich und mit Lebenslauf per Post an folgende Adresse bewerben: Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Fachbereich Recht, Bahnhofstraße 16 - 18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.