Bad Homburg (hw). In der Regionalversammlung Südhessen wird am Freitag, 18. Dezember, über den Zielabweichungsantrag der Stadt Bad Vilbel abgestimmt. Dabei geht es um die Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses (Segmüller) im Bereich des sogenannten Quellenparks. Das Vorhaben gilt unter den Nachbarkommunen als äußerst umstritten. So spricht sich jetzt auch die Stadt Bad Homburg vehement gegen die Ansiedlung des Möbelhauses in Bad Vilbel aus.
Bad Homburg beruft sich dabei auf das seit dem Jahr 2011 für die Region Rhein-Main gültige Regionale Einzelhandelskonzept als verbindliches Planwerk zur Beurteilung von Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel. Laut dieses Konzepts sollen nicht mehr die einzelnen Kommunen im Eigeninteresse Einzelhandel ansiedeln, sondern mit Blick auf ihre Nachbarn abgestimmt handeln. Das Ziel des Regionalplans Südhessen beziehungsweise des Regionalen Flächennutzungsplans und des regionalen Einzelhandelskonzepts ist vor allem der Schutz der von den Einzelhandelsansiedlungen an der grünen Wiese bedrohten Innenstädte.
Lebendige Innenstädte erfüllen mehrere unverzichtbare Funktionen: Außer der fußläufigen Nahversorgung, die für die nicht-mobile Bevölkerung von großer Bedeutung ist und von den Kommunen gewährleistet werden muss, hat die Innenstadt auch eine integrative Funktion. Sie ist ein wichtiger Ort für den sozialen Austausch und Begegnungen. Deshalb verfolgt der Regionalplan Südhessen mit seinen festgelegten Zielen die Absicht, die zentralen Versorgungsbereiche und Versorgungskerne zu erhalten und die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne durch eine angemessene Einzelhandelsnutzung zu sichern und zu steigern. Konkret heißt es in dem Plan, dass zum Beispiel die Verkaufsflächengrößen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Größe der jeweiligen Kommune angemessen sein sollen, dass der großflächige Einzelhandel nur in integrierten städtischen Lagen angesiedelt werden kann und dass von der Ansiedlung keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarstädte zu erwarten sein dürfen. „Keine von diesen Bedingungen wird durch die Ansiedlung des Segmüller-Möbelhauses in Bad Vilbel eingehalten“, erklärt Oberbürgermeister Alexander Hetjes. Laut Antragsunterlagen der Stadt Bad Vilbel verstößt das Vorhaben insgesamt gegen sechs formulierte Ziele der Regionalplanung.
Die Stadt Bad Homburg sorgt sich letztendlich nicht nur um die eigene Innenstadt. „Wir haben Bedenken, dass bei einer so umfangreichen Zielabweichung ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte“, so Hetjes weiter. So gelte es zu vermeiden, dass zukünftig Einzelhandelsansiedlungen ohne Rücksicht auf die rechtswirksamen Regelungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 durchgesetzt werden können. Zudem sieht man in Bad Homburg kritisch, dass über die geplante Ansiedlung keine grundsätzliche ergebnisoffene Diskussion weder seitens des Regierungspräsidiums noch seitens des Regionalverbandes geführt worden ist.
Zudem würde man sich in Bad Homburg wünschen, dass die Regionalversammlung über das regionalplanerische Thema hinaus auch die aktuelle Situation des kleinteiligen Einzelhandels in Zeiten von Corona-Maßnahmen berücksichtigt. Denn schon jetzt sind die Innenstädte leerer geworden und etliche Einzelhändler in ihrer Existenz bedroht.