Stadt verzichtet auf Pachtzahlungen

Bad Homburg (hw). Der Magistrat hat beschlossen, den Pächtern von städtisch betreuten Gastronomiebetrieben, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Pacht für die Monate Januar und Februar 2021 zu erlassen. Im Falle einer über den Februar 2021 hinaus andauernden pandemiebedingten Schließung der Betriebe soll der Erlass der Pachtzahlung entsprechend weiter gelten.

Begründet wurden die Anträge von den Pächtern mit erheblichen Umsatzeinbußen während der pandemiebedingten Betriebsschließung, mit der langwierigen Beantragung von beziehungsweise ausbleibender Staatshilfe sowie mit weit unterdurchschnittlichen Umsätzen in der Öffnungszeit zwischen dem ersten und dem zweiten Lockdown.

„Die Chancen, bei einem Ausfall der Betriebe einen Nachpächter zu finden, sinken mit jedem Tag, an dem die Pandemiebeschränkungen gelten“, erklärt Oberbürgermeister Alexander Hetjes. Von mindestens ebenso großer Bedeutung sei aus städtischer Sicht aber auch die Tatsache, dass es sich in den meisten Fällen um langjährige Pachtverhältnisse handele, die von einem partnerschaftlichen Miteinander zwischen Pächtern und Stadt geprägt seien. Hetjes: „Wir sind bereit, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Schließung von diesen Betrieben zu verhindern.“ Nebenkosten und eventuelle Mietzahlungen (für angegliederte Wohnungen) müssen jedoch weitergezahlt werden.

Bereits im vergangenen Jahr waren einigen Gastronomen Pachtzahlungen erlassen worden. Insgesamt belaufen sich die bislang erlassenen Pachtzahlungen auf eine Summe von rund 34 000 Euro. Das letzte Wort hat hierbei das Stadtparlament. Die Kur- und Kongress-GmbH verhandelt derweil ebenfalls mit ihren rund 40 Pächtern über individuelle Lösungen bei der Zahlung der Pacht. „Dabei wird es gegebenenfalls auch um Teilerlässe der Pachtzahlungen gehen“, erklärt Kurdirektor Holger Reuter. Zunächst waren den Partnern die Pachtzahlungen gestundet worden. „Wir werden mit jedem einzelnen Pächter über die Rückzahlungsmodalitäten sprechen, denn uns ist doch auch daran gelegen, unsere Vertragspartner zu halten.“ Darüber hinaus wurde die Stundung der Pachtzahlungen bis zum Ende des ersten Quartals 2021 verlängert.



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