Stadtpolizei kontrolliert Radler

Bad Homburg (hw). Die Stadt soll fahrrad-freundlich werden – daran arbeitet die Verwaltung mit Nachdruck. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen das Radfahren weiterhin nicht erlaubt ist, außer der Fußgängerzone (tagsüber) zählen dazu auch weite Teile des Kurparks.

Der denkmalgeschützte Kurpark ist ein besonderer Ort in Bad Homburg. Er wurde als therapeutischer Landschaftspark angelegt und dient in aller erster Linie der Ruhe und Erholung. Radfahren ist daher im Kurpark verboten. Für Radfahrer wurden jedoch extra Radwege im Kurpark eingerichtet: So führt ein Radweg von der Castillostraße über den Jenny-Baumstark-Weg im Jubiläumspark, entlang des Paul-Ehrlich-Wegs, am Kaiser-Wilhelms-Bad vorbei und über den Weg „In den Salzwiesen“ bis zur Augustaallee. Ein zweiter Weg führt vom Jubiläumspark über den Schwedenpfad in Richtung Innenstadt. Auf diesen Routen können Radfahrer den Park durchqueren, auf allen anderen Wegen müssen Fahrräder geschoben werden, denn dort ist das Radfahren nicht erlaubt. Ein Verstoß der Verkehrsregeln geht mit einem Bußgeldbescheid einher.

Die Kur- und Kongress-GmbH hat jetzt einen Flyer aufgelegt, der die Radfahr-Regeln im Kurpark auflistet und eine Karte beinhaltet, auf der die oben beschriebenen Radwegeverbindungen zu sehen sind. Um den Bürgern die Regeln nahezubringen, führt die Stadtpolizei in den kommenden Wochen mehrere Kontrollen im Kurpark durch. Am Mittwoch, 10., und Donnerstag, 11. August, sind die Ordnungshüter am Vormittag im Kurpark unterwegs, um Radfahrer anzusprechen, die Regeln zu erklären und den Flyer zu verteilen. Zwei Wochen später wird die Stadtpolizei weitere Kontrollen durchführen, die dann im Fall der Fälle auch ein Bußgeld nach sich ziehen können.

Eine Übersicht aller Radwege in Bad Homburg und Tourentipps bietet übrigens der Plan „Mit dem Rad durch Bad Homburg“. Er ist kostenlos in der Tourist Info erhältlich oder im Internet unter www.bad-homburg.de.



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