TU-Studie geht nicht von erhöhter Feinstaub-Konzentration aus

Bad Homburg (hw). An der im Rahmen der U2-Verlängerung geplanten unterirdischen U-Bahnhaltestelle Gonzenheim ist nicht mit unverhältnismäßig hohen Feinstaub-Konzentrationen zu rechnen. Das geht aus einer Stellungnahme der Technischen Universität (TU) Dresden hervor.

Feinstaubemissionen entstehen im Schienenverkehr im Wesentlichen durch den Abrieb an Schiene, Rad, Bremse und Fahrdraht. Zur Beurteilung der Luftschadstoffbelastung an Haltestellen gibt es derzeit jedoch keine Luftschadstoffimmissionsgrenzwerte oder -richtwerte. „Vorliegende Ergebnisse von Untersuchungen zur Feinstaubkonzentration entlang von S- und U-Bahnen sowie an deren Haltestellen haben gezeigt, dass die Messergebnisse sehr von den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen abhängig sind und somit nicht auf die geplante Situation an der unterirdischen Haltestelle in Gonzenheim übertragbar sind“, teilt die Stadt mit.

Die geplante U2-Verlängerung verläuft auf einem Abschnitt von rund 300 Metern durch einen Tunnel, in den auch die Haltestelle Gonzenheim verlegt wird. Die neue unterirdische Station wird in unmittelbarer Nähe zum östlichen Trog und somit im Anschluss an die Tunnelöffnung platziert.

Im Gegensatz zu vielen Frankfurter U-Bahnhöfen profitiere die Gonzenheimer Haltestelle im Wesentlichen von zwei Faktoren: Zum einen befinde sich die Haltestelle in unmittelbarer Nähe der Tunnelöffnung, zum anderen sei das Tunnelbauwerk vergleichsweise kurz. „Beides wirkt sich durch die damit verbundene günstige Belüftungssituation positiv auf die zu erwartende Feinstaubbelastung der Station aus“, heißt es in der Stellungnahme der TU Dresden. Die Planung der U2-Verlängerung berücksichtigt in Abhängigkeit der Fahrgastentwicklung eine mögliche spätere Taktverdichtung auf einen 7,5-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit. Bei einem konservativen Ansatz rechnen die Experten an der Haltestelle mit einer Feinstaubkonzentration in der für unterirdische Haltestellen typischen Größenordnung von etwa 100 μg/m³.

Die gültigen Feinstaubgrenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen beziehen sich auf Orte, an denen Menschen relativ lange verweilen. Die Fahrgäste halten sich im geplanten Tunnel in Gonzenheim aber voraussichtlich nur wenige Minuten auf. Für einen solchen Tunnel – aber auch für andere Orte wie etwa Fahrrad- und Fußwege oder Parkplätze – gibt es gegenwärtig keine Luftschadstoffimmissionsgrenzwerte oder Richtwerte, die zur Beurteilung herangezogen werden könnten. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt dazu keine Grenzwerte an.

Die Experten der TU Dresden kommen zu dem Fazit, dass selbst bei einer täglichen Nutzung der U2-Verlängerung mit Ein-/Ausstieg an der neuen Station Gonzenheim nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Fahrgästen auf Grund erhöhter Feinstaubbelastungen zu rechnen ist. Sie verweisen vielmehr darauf, dass „durch die Schaffung eines attraktiven ÖPNV-Angebots Fahrleistungen vom Autoerkehr auf den ÖPNV verlagert werden und damit die Luftschadstoffsituation an den beurteilungs- und gesundheitlich relevanten Bereichen in Straßennähe, wie Wohn-, Büro und Erholungsflächen, gemindert wird“.



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