U2-Verlängerung: Magistrat stimmt Vereinbarung zu

Bad Homburg (hw). Der Magistrat hat auf seiner Sitzung am Montag der Interkommunalen Vereinbarung zwischen den Städten Frankfurt und Bad Homburg über Planung und Bau der Verlängerung der U-Bahn-Linie 2 zugestimmt.

Die Grundsatzvereinbarung regelt die prinzipielle Vorgehensweise zur Realisierung der U2-Verlängerung. Die beiden Städte bringen damit zum Ausdruck, dass die Umsetzung des Vorhabens mit jeweiliger entsprechender Unterstützung erfolgen soll. Für die Umsetzung des Projekts wird eine Projektgesellschaft gegründet, bei der allein die Stadt Bad Homburg Gesellschafter ist. Die Vereinbarung, die im Einklang mit den Ergebnissen des Bürgerentscheids und des ISEK-Prozesses formuliert wurde, regelt unter anderem, dass der Stadt Bad Homburg durch den Betrieb der verlängerten U2 keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Zu den wesentlichen Inhalten der Interkommunalen Vereinbarung gehören Punkte wie:

- Die Stadt Bad Homburg ist alleinige Vorhaben - und Kostenträgerin. Die nicht förderfähigen Herstell-, Planungs- und Baunebenkosten beziehungsweise die Eigenanteile an den förderfähigen Kosten werden von der Stadt Bad Homburg getragen.

- Die Stadt Bad Homburg ist Bauherrin des Projekts. Für die Realisierung der Verlängerung der U2 wird eine Projektgesellschaft gegründet. Ausschreibung und Vergabe weiterer Planungs- und Bauleistungen erfolgen durch die Stadt oder die Projektgesellschaft.

- Die VGF begleitet und prüft die weiterführende Planung umfassend.

- Antragsteller der Fördermittel und damit auch deren Empfänger ist die Stadt Bad Homburg (bzw. die Projektgesellschaft).

- Der Betrieb und der laufende Unterhalt der verlängerten U2 erfolgt durch die VGF.

- Der Fahrplan beinhaltet einen 15-Minuten-Takt in der Haupt- und Nebenverkehrszeit (Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr).

- Die Fahrgeldeinnahmen infolge der Verlängerung gehen an die VGF.

- Die für die U2-Verlängerung erforderlichen Grundstücke werden von der Stadt Bad Homburg gekauft und verbleiben in deren Eigentum.

- Die Stadt Bad Homburg ist verantwortlich für die erforderlichen Reinvestitionen der Ingenieurbauwerke (Brücken), des Tunnelbauwerks einschließlich der unterirdischen Station und deren Ausstattung (zum Beispiel Aufzüge, Medien, Lüftung).

- Die VGF ist verantwortlich für die erforderlichen Reinvestitionen der ober- und unterirdischen Fahrwege einschließlich elektrischer Streckenausrüstung und Signaltechnik, Haltestellen und Stationen nebst fahrbetrieblicher Ausstattung (zum Beispiel Fahrscheinautomaten, Haltestellenausstattung), Anlagen.



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