Aktuelle Coronaregeln

Bad Soden (bs). Seit 2. April ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Stadt Bad Soden am Taunus hat für die städtischen Einrichtungen eigene Regelungen festgelegt.

„Entsprechend der bundesweiten Vorgaben gibt es im öffentlichen Leben unserer Stadt weitreichende Lockerungen, so zum Beispiel auch im Kulturzentrum Badehaus, wo die 3G-Regel entfiel. Dennoch habe ich zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in diesem Zusammenhang zur Sicherung unserer Verwaltungsaufgaben einige Maßnahmen auf Basis unseres Hausrechts verfügt“, sagt Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Ich hoffe sehr, dass wir bei aller Freude über mehr Freiheit nicht vergessen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und bitte um Verständnis.“

Informationen zu den beliebten Festen und Veranstaltungen in Bad Soden am Taunus sowie zum Saisonstart des FreiBadSoden und des Minigolfplatzes veröffentlicht die Stadtverwaltung in den kommenden Tagen und Wochen. „Es wird wieder viel mehr möglich sein und darauf freue ich mich sehr“, so das Stadtoberhaupt.

Seit 2. April gelten folgende Regelungen: Beim Besuch der Verwaltungsstellen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske. Im Bürgerhaus Neuenhain gilt die Maskenpflicht ab dem Betreten des Verwaltungsteils (ab Treppenhaus). Im kompletten Badehaus (Stadtbücherei, Stadtmuseum, Stadtgalerie, KunstKabinett, Stadtarchiv) sowie in der Stadtteilbücherei Neuenhain gilt Maskenpflicht. In den Sporthallen entfällt die Maskenpflicht komplett. Bei den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gilt Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. In den Trauerhallen wird das Tragen einer Maske empfohlen.



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