Grundsteuerreform: Informationen für Bad Sodener Steuerpflichtige

Bad Soden
(bs) – Die Stadt Bad Soden am Taunus hat in diesem Jahr dem Grundsteuerbescheid ein Informationsschreiben für die bereits angekündigte Grundsteuerreform beigefügt. Dieses wurde von der Hessischen Steuerverwaltung als Basisinformation für die Steuerpflichtigen der Grundsteuer vorbereitet.

Um was geht es? Vom 1. Juli 2022 an sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks sowie eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag aufgefordert. Ein zügiger Erklärungseingang trägt zum Gelingen der Grundsteuerreform bei und sichert so letztlich auch das Aufkommen der Grundsteuer für die hessischen Städte und Gemeinden.

Hintergrund ist, dass die Grundsteuer neu geregelt wird und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden müssen. Auslöser dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Wer sich weiter informieren möchte oder Hilfen zum Verständnis des Grundsteuermessbetrags benötigt, kann sich hier gut online informieren: www.steuerchatbot.de oder www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform.



X