Informationen der Stadt zum aktuellen Stand

Bad Soden (bs). Obwohl sich die Infektionsgeschwindigkeit verlangsamt hat, können die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens nach Information der Stadt Bad Soden am Taunus nur nach und nach gelockert werden. Die Verlangsamung bedeutet nicht, dass die Pandemie bereits überwunden ist, und Ziel ist es nach wie vor, die Menschen so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen.

Bis 3. Mai 2020

Nach der neuen Einschätzung der Lage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder vereinbart, dass die bisher geltenden Einschränkungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert werden. Wichtigste Maßnahme bleibt, Abstand zu halten und sich nur allein oder mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Schrittweiser Schulbetrieb

Die Schulen in Hessen werden ab dem 27. April schrittweise wieder geöffnet. Begonnen wird mit den Abschlussklassen (9. Klasse Hauptschulen, 10. Klasse Realschulen, 12. Klasse Gymnasien, analog berufliche Schulen). Alle zentralen Abschlussprüfungen der Haupt-/Realschulen werden in Richtung Ende Mai verschoben. Abiturklassen werden nicht mehr beschult, sondern nur noch für Prüfungen in die Schulen geholt. Die 4. Klassen der Grundschulen werden ab dem 27. April ebenfalls wieder beschult. Generell wird der Unterricht nicht in den normalen Klassenstärken aufgenommen. Die Richtgröße liegt bei zehn bis 15 Schülerinnen und Schülern pro Lerngruppe.

Hygieneanforderungen: Schulträger müssen entsprechende Standards gewährleisten. Angemessene Lösungen müssen vor Ort gesucht werden. Weitere Schritte zur Zulassung weiterer Schülergruppen sind noch nicht beschlossen und frühestens ab dem 11. Mai denkbar. Bis dahin wird die Entwicklung abgewartet werden.

Betreuung in Kitas und Schulen

Der Anspruch auf Notbetreuung wird auf alle berufstätigen Alleinerziehenden ausgeweitet. Darüber hinaus werden Beschäftigte in Medienberufen in die Gruppe der systemrelevanten Berufe aufgenommen. Zahlen, wie viele Kinder dies betrifft, liegen noch nicht vor, Nachsteuerungen in den kommenden Wochen sind daher möglich.

Geschäfte teilweise wieder offen

Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sind seit Montag unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder offen. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zugelassen. Absperrung eines 800 Quadratmeter großen Areals in einem größeren Laden ist nicht erlaubt. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch Kfz-Händler und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen ihre Türen wieder öffnen.

Hygieneauflagen Friseure

Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Frisörbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai 2020 wieder aufzunehmen.

Keine Gottesdienste

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu finden.

Private Reisen und Besuche

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.

Gastronomie weiter geschlossen

Restaurants, Kneipen, Cafés und Bars bleiben weiterhin geschlossen. Viele Gastwirte bieten allerdings Liefer- oder Abholdienste an. Bitte nutzen Sie die Angebote und unterstützen Sie dadurch unsere lokalen Anbieter. Auch Eisdielen dürfen neuerdings Eisbecher liefern.

Sportstätten und Spielplätze

Der Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen bleibt weiter untersagt. Weiterhin gesperrt bleiben auch die Spielplätze.

Keine Großveranstaltungen

Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle und bleiben deshalb mindestens bis zum 31. August untersagt. Weitere Informationen und Definitionen werden noch ausgearbeitet.

Schutzmasken empfohlen!

Die Nutzung von Alltagsmasken wird im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen, ist aber keine Pflicht.



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