Kita-Gebühren für April werden nicht eingezogen

Bad Soden (bs). Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Main-Taunus-Kreis darauf verständigt, die Kinderbetreuungsgebühren in ihren Kommunen für den Monat April zunächst nicht einzuziehen, um zumindest den finanziellen Druck von den ohnehin schon mit der Kinderbetreuung belasteten Eltern zu nehmen. Im Vorfeld hatten die MTK-Bürgermeister beim Land Hessen versucht, für eine möglichst einheitliche Regelung zu werben. Leider waren diese Bemühungen nach Angaben der Bad Sodener Stadtverwaltung bislang ohne Erfolg.

Die Aussetzung der Kinderbetreuungsgebühren plus Verpflegungspauschale für den Monat April betrifft alle Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft – gleiches Vorgehen wird seitens der Stadt Bad Soden am Taunus aber auch den konfessionellen und privaten Trägern empfohlen.

Mit diesem Nicht-Einzug ist zunächst noch nicht automatisch auch ein Erlass der Gebühren beziehungsweise der Verpflegungsentgelte für den Monat April verbunden, da für diesen Schritt die Zustimmung der jeweiligen Gemeindeparlamente benötigt wird. Wegen der aktuellen Situation tritt die Stadtverordnetenversammlung im Moment aber nicht zusammen.

Bad Sodens Bürgermeister Dr. Frank Blasch hat sich in einem persönlichen Brief an die betroffenen Eltern gewandt, in dem er die genaue Vorgehensweise transparent macht. Anbei ein Auszug aus dem Elternbrief: „Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätten (Personal, Reinigung etc.) nahezu ungebremst weiterlaufen und diese Kosten selbstverständlich von irgendjemandem auch zu tragen sind. Schließlich haben wir alle ein Interesse daran, dass der Betrieb nach Ende der augenblicklichen Schließzeit nahtlos fortgesetzt werden kann. Der Verzicht auf Kita-Gebühren eines Monats bedeute zusätzliche Kosten für die Bad Sodener Steuerzahler von mehr als 200.000 Euro, die die Stadt in ihrem ausgeglichenen Haushalt für 2020 nicht ohne Weiteres decken kann. Während Bund und Länder über Parlamentsbeschlüsse die Regelungen der Schuldenbremse aushebeln können, steht den Kommunen dieser Weg nicht zur Verfügung. Wir benötigen dafür die Zustimmung der Aufsichtsbehörden, die uns aber bislang noch nicht in Aussicht gestellt wurde. Von daher ist dieser Schritt für die Stadt Bad Soden am Taunus zum momentanen Zeitpunkt mit entsprechenden finanziellen Risiken verbunden. Gleichwohl halte ich ihn für richtig, da Ihrer Gebührenzahlung augenblicklich keine Leistung gegenübersteht. Zum jetzigen Zeitpunkt vermag uns niemand zu sagen, wann Kindertagesstätten oder Schulen in Hessen wieder in welcher Form geöffnet werden können. Deshalb ist es gut möglich, dass der Nicht-Einziehung der Gebühren für den Monat April auch weitere Schritte folgen können. Hier bitte ich Sie um ein wenig Geduld, bis wir alle etwas klarer hinsichtlich der zeitlichen Perspektive dieser Ausnahmesituation sehen.“



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