MTK-Kliniken: „Keine Entscheidung in der Sache selbst“

Bad Soden (bs). Wie kann die Rechtsprechung doch verzwickt sein... Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 3. Juli 2020 einer Klage der TK Management GmbH, einer Gesellschaft von Dr. Tobias Kaltenbach, des ehemaligen Geschäftsführers der Kliniken des Main-Taunus-Kreises, stattgegeben. Es ging um die Vergütung der TK Management GmbH nach einem Beratervertrag, der im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit von Kaltenbach abgeschlossen worden war. Die Kliniken hatten diesen Vertrag im April 2018 angefochten. Dagegen wiederum hatte Kaltenbach geklagt. Über seine Klage ist nun entschieden worden, wie die Leitung der Kliniken mitteilt.

Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung mit den Gründen für die Anfechtung nicht auseinandergesetzt. Das Gericht hat die Meinung vertreten, der Vertrag könne aus Rechtsgründen nicht isoliert angefochten werden, also ohne die anderen Vereinbarungen, die im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit von Kaltenbach abgeschlossen worden waren. Das bedeutet, das Gericht hat sich mit der Sache selbst nicht befasst und keine Entscheidung über die von den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhobenen Vorwürfe getroffen.

Die Kliniken werden nun die Urteilsbegründung auswerten und dann prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen.



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