Naturfilmfestival verschoben – Was ist mit meinen Tickets?

Vielleicht ist das Festival abgesagt – die niedlichen Eichhörnchen bleiben aber nach wie vor angesagt. Statt im Film muss man sie eben derzeit im Wald betrachten, mit etwas Glück gelingt es sogar aus dem Fenster der sicheren Wohnung heraus. Foto: Scholl

Bad Soden (Sc) - Bis zum Schluss hatte Gudrun Winter, Festivalleiterin des „Naturfilmfestival im Taunus“, nicht geglaubt, was in der vergangenen Woche traurige Gewissheit wurde – das Naturfilmfestival musste verschoben werden. Mit der Ankündigung, dass Veranstaltungen mit mehr als einhundert Teilnehmern abzusagen sind, wurde aus ihrer größten Befürchtung Gewissheit.

Das Filmfestival, erdacht für alle, die die Natur lieben, sollte erstmalig in der Zeit vom 18. bis 22. März in Bad Soden (KultKino Bar), Hofheim und Kronberg stattfinden. Angekündigt waren „atemberaubende, schöne, nie gesehene Bilder, aufregende Geschichten und Reportagen“ aus dem Reich der Tiere und Natur. Viele Familien haben sich nun vergeblich sich auf lustige Filme wie „Die aufregende Welt der Hörnchen“ oder lehrreiches zum Thema „Die Sonne – Inferno im All“ gefreut. Begleitet werden sollten die Filmvorführungen von Fachgesprächen mit den Filmemachern und der Möglichkeit, einmal einen Blick hinter die Kulissen werfen zu können.

Darüber hinaus hätte es bei ausgewählten Veranstaltungen im Anschluss die Möglichkeit gegeben, bei Live-Musik und einem Gläschen Wein nett ins Gespräch zu kommen. Und nun – alles abgesagt! In einer E-Mail an die Interessenten verleiht Gudrun Winter ihrem großen Bedauern Ausdruck und es bleibt die Zuversicht, dass das Team „auf dem geplanten Programm beim nächsten Mal aufbauen kann.“ Wann das sein wird, steht im Moment leider noch nicht fest, ein neuer Termin kann noch nicht genannt werden.

Was geschieht nun mit den bereits im Vorverkauf erworbenen Ticktes? Wer Tickets online gebucht hatte, bekam das Geld bereits automatisch zurücküberwiesen. Diejenigen, die ihre Tickets an den Vorverkaufsstellen erworben haben, bekommen sie auch dort zurückerstattet.

Diese Regelung gilt im Übrigen ebenso für alle anderen Veranstaltungen die abgesagt werden mussten und deren Tickets im Vorverkauf erworben wurden.

Für alle abgesagten Veranstaltungen gilt, dass in diesem Fall „eine Leistung nicht erbracht werden kann und deshalb auch keine Gegenleistung (Zahlung) erfolgen muss“ – Im Klartext: Das Geld für die bereits im Vorverkauf erworbenen Tickets muss zurückerstattet werden (Stiftung Warentest).



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