Was Sodener Grundstückseigentümer wissen sollten

Bad Soden (bs) –Auf Grundstücken und deren Bebauung wird in Deutschland eine jährliche Grundsteuer erhoben. Diese wurde seit Jahrzehnten auf Grundlage von Einheitswerten berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass diese Einheitswerte nicht mehr verwendet werden dürfen, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und somit verfassungswidrig sind.

Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?

Ab Januar 2025 ist die neu geregelte Grundsteuer fällig, informiert die Stadt Bad Soden ihre Bürgerinnen und Bürger. Alle Grundstücke müssen daher neu bewertet werden. Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks sowie eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Was ist zu beachten?

Aber kein Grund zur Sorge: In die Berechnung der Grundsteuer sollen künftig nur noch fünf vergleichsweise einfach zu ermittelnde Angaben einfließen: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes und Mietniveaustufe. Für die Abgabe der Erklärung haben Bürger vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. In diesem Zeitraum übermitteln sie die Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Für die elektronische Übermittlung wird ein ELSTER-Benutzerkonto (einmalige Registrierung bei elster.de) benötigt. Wer sich für die elektronische Abgabe seiner Einkommensteuererklärung bereits bei ELSTER registriert hat, muss nichts weiter tun. Wer noch kein ELSTER-Benutzerkonto hat, kann sich bereits vor dem 1. Juli 2022 registrieren. Falls jemandem eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen Angehörige (z. B. deren Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung auch für ihre Eltern abzugeben.

Das für Bad Soden am Taunus zuständige Finanzamt in Hofheim hat sich bereit erklärt, unter der Telefonnummer +49 6192 960-0 gerne Auskünfte zu diesem Thema zu geben. Hier wird derweil daran gearbeitet, ein Verstärkungsteam in der Telefonzentrale zu bilden, das konkret zu Fragen der Grundsteuerreform Auskünfte geben kann.

Des Weiteren gibt es die kostenfreie Servicehotline des Landes Hessen. Dies ist ein Angebot der Hessischen Steuerverwaltung für ihre allgemeinen Fragen rund um das Thema Steuern. Die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung ist von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-522 533-5 für Sie zu erreichen.

Im Internet gibt es darüber hinaus einige Webseiten, die anschaulich das Verfahren erläutern und sehr hilfreich sind, zum Beispiel Steuerchatbot oder über das Finanzamt Hessen.



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