Bad Soden (bs) – Bad Sodener Vereine, die keine Sport- oder Fördervereine sind, können ab sofort für dieses Jahr Sonderförderungen für Einzelprojekte oder die Bezuschussung von Raummiete im H+ Hotel und Vereinsjubiläen für 2025 beantragen.
Eine Neubeantragung auf Regelförderung ist nicht nötig für die Vereine, die im vergangenen Jahr, 2024, einen Antrag gestellt haben. Entsprechend der Richtlinie zur Vereinsförderung der Stadt Bad Soden am Taunus erhalten förderungswürdige Vereine den Regelfördersatz von 520 Euro für die Dauer von drei Jahren. Die Zusage des Magistrats für die Regelförderung gilt immer für drei Jahre, muss also erst im Januar 2027 erneut gestellt werden. Aber auch dann müssen die Vereine kein Kreuzchen in den Kalender schreiben: Mit Ablauf des Gewährungszeitraums zum Jahresende 2026 kommt von der Stadt Bad Soden am Taunus die Erinnerung, einen neuen Antrag für 2027 und die beiden Folgejahre zu stellen. Vereine, die bisher keine Regelförderung erhalten, können jederzeit einen Neuantrag stellen.
Der Antrag muss bis zum 28. Februar über das Online-Formular eingehen. Alle Informationen zur Vereinsförderung sowie die Vereinsförderrichtlinie stehen auf der städtischen Homepage.
Rückfragen sind unter der Telefonnummer: 06196 208-411 möglich.