Bad Soden/Sulzbach (bs) – Am Sonntag, 4. Juni, gibt es in Bad Soden eine Doppelwahl. Zeitgleich zur Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Stadt findet auch die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat des Main-Taunus-Kreises statt. Alle Wählerinnen und Wähler können bei beiden Wahlen ihre Stimmen schon vorab per Briefwahl abgeben. In Sulzbach wird nur der Landrat oder die Landrätin gewählt; auch hier gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.
Seit Montag können die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Dies kann in Bad Soden direkt über die Homepage der Stadt unter www.bad-soden.de oder schriftlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen, die alle Bad Sodener Bürgerinnen und Bürger per Post erhalten. Die Briefwahlunterlagen können auch im Bürgerbüro im Paulinenschlösschen, Kronberger Straße 1, abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 4. Juni, um 18 Uhr ausgefüllt im Wahlamt der Stadt Bad Soden am Taunus, Rathaus, Königsteiner Straße 73, eingegangen sein.
Stimmabgabe im Bürgerbüro
Alternativ können die Wählerinnen und Wähler jederzeit seit dem 24. April auch schon vorab zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 12 Uhr ihre Stimmen direkt im Bürgerbüro im Paulinenschlösschen abgeben.
Voraussichtlich bis zum 5. Mai werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten per Post zugestellt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch mit dem Personalausweis im entsprechenden Wahllokal wählen gehen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist für die Stimmabgabe nicht notwendig.