Gräber werden eingeebnet

Eschborn (es). Ab Mittwoch, 15. April, werden auf den Friedhöfen Eschborn und Niederhöchstadt Grabstätten eingeebnet. Betroffen sind Erdreihengräber von Verstorbenen, die vor dem 8. August 1994 (Eschborn) beziehungsweise vor dem 26. August 1994 (Eschborn-Niederhöchstadt) beigesetzt wurden. Zusätzlich werden auf beiden Friedhöfen Urnenreihengräber abgeräumt, die in der Zeit von September 1998 bis August 1999 angelegt wurden. Diese Gräber wurden bereits im Herbst vergangenen Jahres gekennzeichnet.

Weiterhin werden Kaufgräber eingeebnet, bei denen das Nutzungsrecht bis 31. Dezember 2019 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, sowie Gräber, deren Räumung beantragt wurde. Angehörige und Hinterbliebene werden gebeten, diesen Hinweis bei der Planung der Frühjahrsbepflanzung zu berücksichtigen und Grabschmuck, der nicht abgeräumt werden soll, vorher abzuholen.

Alle betroffenen Gräber, sowohl die Erd- und Urnenreihengräber als auch die Kaufgräber, werden in den kommenden Tagen mit Markierungen versehen. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, falls den Friedhofsbesuchern durch die Arbeiten Beeinträchtigungen entstehen.



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