Hundesteuerpflicht seit dem 1. Januar

Eschborn (es). Die Stadtverwaltung Eschborn weist nochmals daraufhin, dass am 1. Januar die Hundesteuersatzung in Kraft getreten und das Halten von Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig ist.

Bürgermeister Adnan Shaikh bittet daher alle Hundehalter, die Anmeldung bis spätestens 31. Juli bei dem zuständigen Fachbereich 1 - Finanzen einzureichen. Die Antragsformulare für die Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung sowie das Merkblatt liegen im Rathaus Eschborn und im T.O.P.A.S. Bürogebäude 2, Mergenthalerallee 79-81 in Eschborn aus.

Ebenso sind diese Formulare und die Hundesteuersatzung auf der Homepage der Stadt Eschborn unter www.eschborn.de/formulare hinterlegt.

Sollte eine Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer beantragt werden, so sind die entsprechenden Nachweise gleichzeitig mit einzureichen.

Fragen rund um dieses Thema beantwortet Gabriele Ried unter Telefon 06196-490410 oder per E-Mail unter steuern[at]eschborn[dot]de.



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