Popup-Autokino: Nachhaltige Lösungen

Eschborn (es). Zu dem Thema der temporäreren Schaffung eines Popup-Autokinos äußert sich die CDU-Fraktion erstaunt über manche Äußerungen im Nachgang zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, der am 23. April in Form einer Videokonferenz beraten hatte. Nicht zur Diskussion stand ein „Eil-Antrag“ der FWE-Fraktion zur temporären Schaffung eines so genannten Popup- Autokinos in Eschborn. Dass der Antrag nicht beraten wurde, darüber zeigen sich die Antragsteller weiterhin empört.

Grundlage für die Beratungen als Videokonferenz – und dem Beschluss in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens – waren Regelungen, die der Hessische Landtag befristet bis zum 31. März nächsten Jahres aufgrund der Corona-Pandemie im § 51a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geschaffen hatte. Damit soll die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien in Krisenzeiten sichergestellt werden.

Sebastian Brekner, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender: „Zugleich bedeuten die Regelungen jedoch, dass lediglich ein einzelner Ausschuss abschließend über Anträge beschließt. Statt 37 gleichberechtigten Stadtverordneten dürfen in Eschborn so lediglich zwölf Ausschussmitglieder abstimmen, außerdem finden die Videokonferenzen im Regelfall nicht-öffentlich statt, das heißt die Öffentlichkeit ist nicht hergestellt. Mit gutem Recht hat der Gesetzgeber deshalb gesagt, dass in dieser Form nur unter strengen Voraussetzungen überhaupt Beschlüsse gefasst werden dürfen. Er schreibt vor, dass als Voraussetzung das städtische Wohl zwingend berührt sein muss. Das bedeutet: Sollten in dieser Sondersituation die zwölf Ausschussmitglieder nicht zeitnah etwas beschließen, entsteht der Stadt ein Schaden – zum Beispiel, weil ein für die Stadtentwicklung wichtiges Grundstück nur für kurze Zeit verfügbar ist, oder weil bestimmte Ausgaben zeitnah bewilligt werden müssen.“

Aufgrund dieser Regelung sei der FWE-Antrag für das Popup-Autokino auch nicht am 23. April im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Brekner: „Der Ausschussvorsitzende hatte dabei keinerlei rechtlichen Spielraum. Er durfte schlicht und ergreifend die Vorlage nicht auf die Tagesordnung nehmen. Ein Popup-Autokino, so toll eine Fraktion die eigene Idee auch finden mag, ist eine freiwillige städtische Leistung, deren zeitnaher Beschluss keinerlei Schaden von der Kommune abwenden würde. Dass die FWE-Fraktion ihren eigenen Antrag als ‚Eil-Antrag‘ bezeichnet, ändert an dieser Einschätzung indes nichts. ‚Eil-Anträge‘ bedeuten per se nicht, dass die Sache als solche eilig ist, denn über das Vorliegen der Eilbedürftigkeit ist gesondert zu beschließen, sondern ausschließlich, dass der Antrag außerhalb der Antragsfrist eingereicht wurde. Die jeweilige Fraktion muss dann begründen, weshalb ihr Antrag trotz Fristüberschreitung zeitnah beraten werden muss. Aber selbst wenn die FWE ihren Antrag frühzeitig eingereicht hätte, hätte er aufgrund der Regelungen des § 51a HGO nicht beraten werden dürfen. Warum sich die FWE-Fraktion trotz mehrfacher Erklärungsversuche der Rechtslage weiterhin ungerecht behandelt fühlt, ist deshalb nicht nachvollziehbar.“

Auch in der Sache steht die CDU-Fraktion dem Projekt eines Popup-Autokinos skeptisch gegenüber. Brekner: „Die Idee der FWE mag aus nachvollziehbaren Erwägungen einem temporären Zeitgeist entspringen, aber das macht sie noch lange nicht zu einem sinnvollen städtischen Projekt. Sicherlich ist es nun angezeigt, dass sich die städtischen Gremien und die Verwaltung darauf verständigen, wie Kulturarbeit auch im laufenden Jahr infektiologisch verantwortbar in Eschborn stattfinden kann, allerdings sollte man diese Diskussion breiter führen. Dabei sollte man sich neben der Lokalität und dem Rahmen der Darbietung auch über das Angebot unterhalten, gerade auch was die Anregung der FWE im Hinblick auf den Auftritt von Chören betrifft. Das jüngste Beispiel einer Baptistenkirche in Frankfurt-Rödelheim hat gezeigt, dass gerade das gemeinsame Singen in größeren Gruppen aktuell mit größter Vorsicht zu handhaben ist.“

Hinzu komme, dass bei einem Autokino ausreichend große Flächen für mehrere Wochen zur Verfügung stehen müssten. Gibt es diese Flächen? Und welche Auswirkungen hat der zusätzliche Autoverkehr, gerade bei An- und Abfahrt? Brekner: „Wir möchten deshalb noch einmal unseren einstimmig beschlossenen Prüfantrag aus dem Jahre 2016 in Erinnerung rufen, ein Open-Air-Kino in der Stadt zu errichten. Hierbei könnte durch eine Abstandsplatzierung eine mögliche Infektion von Personen unterschiedlicher Hausstände in einem Fahrzeug vermieden werden. Zudem ist das Open-Air-Kino als langfristiges Projekt angedacht und wir könnten die Pandemiephase mit der geringeren Auslastung nutzen, um erste Erfahrungen zu sammeln. Es ist nämlich grundsätzlich wünschenswert, ein solches Angebot den Bürgern jedes Jahr im Rahmen der Summertime-Reihe zur Verfügung zu stellen. Statt eines ‚eiligen‘ Schnellschusses ziehen wir nachhaltige Projekte vor und freuen uns auf die Diskussion der Lösungsansätze in der anstehenden Sitzungsrunde.“



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