Teilweise Erstattung von Taxikosten für Facharzttermine

Eschborn (ew). Kürzlich startete das Taxiprojekt mit dem etwas sperrigen Namen: „Teilweise Erstattung von Taxifahrkosten für Eschborner Bürger ab 75 Jahren für Fahrten zu Facharztpraxen im Umkreis von 35 km außerhalb Eschborns“.

Die Stadt möchte bis Ende des Jahres prüfen, ob und in welcher Größenordnung ein finanzieller Unterstützungsbedarf für die älteren Mitbürger besteht. Wer 75 Jahre alt oder älter ist und kein eigenes Auto auf sich zugelassen hat, kann mit einem Eigenanteil von fünf Euro für Hin- und Rückfahrt zu einem Termin bei einem Facharzt einen Zuschuss der Stadt Eschborn erhalten.

Eine weitere Bedingung ist, dass es keine entsprechende Facharztpraxis in Eschborn gibt, die Eschborner Praxis keine neuen Patienten mehr aufnimmt oder kein Termin zu bekommen ist. Krankenfahrten, die von den entsprechenden Krankenkassen übernommen werden (beispielsweise zur Dialyse oder zur Bestrahlung bei Krebserkrankungen) werden von der Stadt nicht erstattet.

Für die teilweise Erstattung der Taxikosten müssen folgende Belege eingereicht werden:

Taxi-Quittungen und Nachweis der Facharztpraxis über den wahrgenommenen Behandlungstermin.

Die Belege mit Namen, Anschrift und der Bankverbindung müssen spätestens einen Monat nach der Fahrt im Rathaus Eschborn oder der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt für das Sachgebiet Senioren eingereicht werden.

„Die Fahrten können von allen in Eschborn ansässigen Taxiunternehmen durchgeführt und zunächst selbst bezahlt werden“, erklärt Seniorendezernent Helmut Bauch. „Anfang nächsten Jahres werden wir die Nutzung dieses Projektes auswerten und entscheiden, ob und wie es gegebenenfalls damit weitergeht“.



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