Erweiterung Notplätze in Kitas

Friedrichsdorf (fw). Die Stadt informiert darüber, dass die Hessische Landesregierung durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. März weitere Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen hat und unter anderem den Personenkreis, der ein Anrecht auf eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten hat, wie folgt erweitert: Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind: Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Asylbewerberleistungsgesetz und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S.1903) tätig sind, soweit von dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Dabei bleiben die Schwellenwerte der Anhänge außer Betracht. Die vollständigen Verordnungstexte finden sich im Internet unter https://www.hessen.de.



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