Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Friedrichsdorf (fw). Seit November ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Diese fünf Punkte sollten Verbraucher kennen. Die Pflicht, erneuerbare Energien in Neubauten zum Heizen zu nutzen, kann auf mehreren Wegen erfüllt werden. Das GEG verpflichtet Bauherren dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen. Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung. Ab 1. November kann ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, müssen außer Betrieb genommen werden. Bei Kauf oder Sanierung eines Hauses ist eine kostenlose Energieberatung Pflicht. Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen. Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Verbraucher eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanz angestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist eine Möglichkeit, der Beratungspflicht nachzukommen. Energieausweise werden noch wichtiger. Auch Immobilienmakler müssen nun bei Vermietung oder Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorlegen und die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen machen. Aussteller von Energieausweisen müssen bestehende Gebäude an Ort und Stelle oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden. Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt. Alternativ können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können. Weitere Informationen gibt es im Internet nuter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.



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