Notbetreuung in Kindertagesstätten

Friedrichsdorf (fw). Nach dem Beschluss der Hessischen Landesregierung sind seit Montag, 16. März, alle Kindertagesstätten bis Sonntag, 19. April, geschlossen. Ebenso die städtischen Horte, die betreuten Grundschulen und andere Jugendeinrichtungen. Die Stadt bietet eine Notbetreuung an für Kinder von Eltern, die in Bereichen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur nötig sind, wie etwa Rettungskräfte, medizinisches Personal, die Polizei, Angehörige der Justiz, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerkes. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall eines allein Erziehungsberechtigten, der allein Erziehungsberechtigte zu einer in der Verordnung abschließend definierten Personengruppe gehört.

Eine Notbetreuung ist bei den definierten Personengruppen ausgeschlossen, wenn die Kinder Krankheitssymptome aufweisen, in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten der Verordnung oder danach in einem Risikogebiet (www.rki.de) für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben und

noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind. Der Antrag für eine Notbetreuung steht auf der Internetseite der Stadt zum Herunterladen unter www.friedrichsdorf.de/formulare/notfallantragkinderbetreuungcorona.pdf zur Verfügung. Dem Antrag ist zwingend eine Arbeitsbescheinigung desArbeitgebers über die berufliche Tätigkeit beizufügen. Eltern erhalten nach Antragsstellung telefonisch oder per Mail eine Mitteilung, ob und in welcher Kita ihr Kind betreut werden kann.

Der Antrag kann direkt an Frau Feisel nicole.feisel[at]friedrichsdorf[dot]de oder daniela.zenser[at]friedrichsdorf[dot]de oder stadtverwaltung[at]friedrichsdorf[dot]de gesandt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Alle Betroffenen werden um Verständnis gebeten.



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