Steuerliche Maßnahmen zu Corona

Friedrichsdorf (fw). Die Auswirkungen des Coronavirus treffen nicht nur die Bevölkerung und das Gesundheitswesen, sondern auch die Wirtschaft in einem bisher ungeahnten Ausmaß. Da die betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden mit extremen Umsatzeinbußen konfrontiert sind, haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) dazu verständigt, gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus mit Datum 19. März zu veröffentlichen. Den Erlass ist im Internet unter www.friedrichsdorf.de zu finden. Das Hessische Finanzministerium hat darüber hinaus weitergehende Hilfen angekündigt. Sobald dazu konkretisierende Regelungen vorliegen, werden diese ebenfalls auf der Internetseite der Stadt eingestellt.



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