Grüne lehnen Pläne zur B8-Umgehung um Glashütten ab

Glashütten – Um Bad Camberg und die Gemeinden im Emsbachtal vom Durchgangsverkehr zu entlasten, seien mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 Fakten geschaffen worden, konstatieren die Mitglieder des Ortsvereins B90/DieGrünen Königstein-Glashütten in einer gemeinsamen Presseerklärung. Das Baurecht der B-8-Umgehung liege inzwischen vor, womit die Voraussetzungen für die Umsetzung der umstrittenen Straßenbaumaßnahme geschaffen seien, so der Glashüttener Günter Schmunk. Für Glashütten bedeute dies, dass die vorgesehene Umgehung von 6,6 Kilometern Länge im Westen von Bad Camberg noch im März 2017 beginnen könne.

Wie schnell Hessen Mobil die Weiterführung der vorliegenden Pläne der B-8-Umgehung um Glashütten vorhabe umzusetzen, sei noch offen. Die geplante Umfahrung stoße laut Schmunk und den Grünen jedoch bei den meisten Glashüttener Bürgern auf Widerstand. Deshalb habe die Ampel aus Grünen, FDP und SPD mögliche Alternativen aufgezeigt, auf die bis zum heutigen Tag keine Reaktion des planenden Ministeriums erfolgt sei. Die Umsetzung des gesamten Vorhabens soll bis zum Jahre 2030 abgeschlossen sein.

Die Trasse der B-8-Umgehung von Glashütten solle zwischen der Friedhofserweiterung und den Supermärkten im Norden, im Nordosten entlang der Waldstraße vor dem Glaskopf und im Osten des Ortes durch das Wasserschutzgebiet verlaufen. Dagegen stehe die Bindungswirkung der EU Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahre 2002, die vom Bund an die Länder mit entsprechenden Vorgaben weitergegeben worden sei und anschließend von Bürgermeisterin Bannenberg zeitgerecht beantwortet bzw. eingereicht wurde.

Glashütten liege laut der Grünen mit den Lärmwerten auf der Limburger Straße über dem zugelassenen Schallpegel, doch von Hessen Mobil seien keinerlei Maßnahmen zur Lärmminderung, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h und/oder eine LKW-Begrenzung bis 7,5 t eingerichtet worden. Wären diese Begrenzungen inzwischen wirksam umgesetzt worden, so wäre die Abkürzung über Glashütten Fernverkehrsteilnehmer und LKW-Fahrer eher abschreckend. Vielmehr sei hier die Strategie zu erkennen, dass eine A3-Entlastung, nicht über das Wiesbadener und das Frankfurter Kreuz, bei Überlastung umzuleiten, sondern den Fernverkehr über die Nord- und Osttangente um Frankfurt herumzuleiten. Dass diese Abkürzung von Bad Camberg, über die A 661 zum Offenbacher Kreuz über Glashütten geführt werden solle, sei nur geografisch, jedoch nicht verkehrstechnisch nachvollziehbar, lasse sie doch den neuralgischen Punkt des Königsteiner Kreisels und den weiteren Verlauf der Bundesstraße 455 von der Planung unberührt, die beide bereits die Grenze ihrer Kapazität in den Hauptverkehrszeiten überschritten hätten.

So sei zu erwarten, dass nicht nur die Fahrdauer durch den beabsichtigten und zu erwartenden Anstieg des Verkehrsaufkommens auf die B8-Anlieger und die Umwelt verstärkt werde. Die Praxis habe gezeigt, dass größere oder mehr Straßen immer mehr Verkehr generieren. Die vorgesehene Trassenführung der B8-Umgehung um Glashütten mit der bestehenden Lärmminderungsauflage und einer entsprechenden schallschützenden Einhausung führe letztlich zu dem fast gleichen finanziellen und technischen Aufwand, wie eine ventilierte Untertunnelung der Limburger Straße. Zeitnahes Handeln sei deshalb geboten, da noch immer keine Antwort auf die von Glashütten vorgetragenen Einsprüche, weder vom Bund noch von der verantwortlichen Behörde sowie von Hessen Mobil vorliegen.

Die nun als dringlich eingestufte Maßnahme der Umgehung der Stadt Bad Camberg und der Gemeinde Waldem/Esch, löst nach Ansicht der Grünen Glashütten-Königstein die Verkehrsproblematik auf der B8 nicht. Es werde im Gegenteil zusätzlicher Durchgangsverkehr angezogen, da die Strecke zur Umgehung der A3 und des Frankfurter Kreuzes dann noch schneller bewältigt werden könne und somit für den Fernverkehr noch attraktiver werde. Diese Annahme gelte jedoch nur, wenn auch der Kreisel durch möglicherweise eine Untertunnelung in seiner Kapazität erhöht werde.

Hier gelte es jedoch, eine prinzipielle Abwägung zu treffen. Statt durch Ausbau die Attraktivität der Bundesstraßen für den Fernverkehr zu erhöhen, sollten im Gegenteil diese siedlungsnahen Verkehrswege durch deutliche Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen eher unattraktiv gestaltet werden, um so mehr Raum für den effizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Stellungnahme bietet die Website der Bürgerinitiative Lebenswerter Goldener Grund e.V. www.b8-bi.de.



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