Krisenpläne für den privaten Ernstfall

Jeder sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie er vorsorgen will, wenn ihn ein Schicksalsschlag trifft. Diesen Gedanken griff ein gut besuchter Fachvortrag auf.

Glashütten – Unfälle, schwere Erkrankungen oder Demenz – Schicksalsschläge dieser Art können jeden unvermittelt treffen. Plötzlich sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, ihr bisheriges Leben frei und unabhängig weiter zu führen. Für die Angehörigen beginnen dann zumeist schwere Zeiten. Als ob die seelischen Belastungen nicht schon genug wären, lauern obendrein noch juristische und finanzielle Fußangeln, die zum Schicksal ganzer Familien werden können. Unglücke und Krankheiten sind nicht zu ändern, die Konsequenzen aber lassen sich durch voraus schauende Krisenpläne für den privaten Ernstfall abmildern. Wie müssen die aussehen? Ein Vortragsabend des Gewerbevereins Glashütten e.V. (GVG) im Glashüttener Bürgerhaus gab den circa 60 Zuhörerinnen und Zuhörern aller Altersgruppen hilfreiche Antworten und Ratschläge an die Hand.

Unter der Überschrift „Vor-Sorgen – mit Vollmachten, Patientenverfügungen und finanzieller Absicherung“ wurde das schwierige Thema gut verständlich aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Über die juristischen Aspekte informierte die Glashüttener Rechtsanwältin Chantal C. Klemm. Sie machte deutlich, welche rechtlichen Gefahren auf die Angehörigen im Ernstfall lauern können, und nannte unter anderem exemplarisch ein besonders drastisches Beispiel, das schon einige Jahre zurückliegt: Ein Familienvater erlitt einen schweren Arbeitsunfall und lag seitdem im Wachkoma. Die Unfallversicherung zahlte einen Betrag von rund 150.000 Euro auf sein Konto. Soweit so gut. Doch die Ehefrau, die ihren Mann betreute, durfte zu ihrem Entsetzen über das Geld nicht verfügen. Dafür hätte sie laut Gesetz eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorweisen müssen – an dieser Rechtslage hat sich bis jetzt nichts geändert. Ein solches Dokument unterliege nicht unbedingt einer bestimmten Form, hat aber die üblichen „Aufgabenkreise“ einer Betreuungssituation zu berücksichtigen. Nicht gerade einfach sei dies für den Laien. Ein ebenfalls wichtiger Hinweis der Juristin galt der Patientenverfügung. Viele Millionen dieser Schriftstücke sind aufgrund der Rechtsprechung des BGH aus den vergangenen Jahren nicht wirksam, weil die lebensverlängernden Maßnahmen darin nicht hinreichend konkretisiert wurden.

Über finanzielle Risiken bei Eintritt des Pflegefalls und deren Absicherung sprach der ebenfalls in Glashütten lebende Finanzmakler Sébastien Gloux. Vor dem Hintergrund steigender Kosten in der stationären Pflege und einer immer höheren Lebenserwartung warnte der Fachmann vor gefährlichen Finanzlücken im Ernstfall. Besonders dramatisch seien Fälle, in denen gut verdienende Menschen durch ein schicksalhaftes Ereignis aus dem Berufsleben gerissen werden und das Gehalt dann plötzlich wegfällt. Wenn das Geld für den Pflegeplatz aus den Zuschüssen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den verbliebenen Einkünften des Betroffenen nicht reicht, haften unweigerlich die nächsten Angehörigen bis hin zur gesetzlich festgelegten finanziellen Belastungsgrenze. Nötigenfalls müssen Sachwerte wie zum Beispiel eigene Häuser oder Kapitalanlagen auch mit Verlust verkauft werden. Dies betrifft nicht nur den Patienten selbst, sondern vor allem die Ehe- und Lebenspartner sowie die Familienangehörigen in gerader Linie. Im schlimmsten Fall könnten ganze Familien finanziell daran zugrunde gehen. Die auch vom Verbraucherschutz anerkannte Finanznorm DIN Spec 77222, nach der Gloux arbeitet, empfiehlt zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Ernstfall eine Absicherung von 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.



X